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Frage bezüglich Anfechtung

Dies ist eine Diskussion zu Frage bezüglich Anfechtung innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 15.04.2009, 10:30
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Frage bezüglich Anfechtung

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem. Und zwar, wenn ein KV durch einen Vertreter geschlossen wird und es stellt sich heraus, dass sowohl Vertreter als auch Vertretener ein Irrtum nach § 119 II unterlaufen ist, wie gehe ich dann vor?
Muss die Vollmacht angefochten werden? Oder "nur" der KV?

Ergänzung:
Kann man nach § 119 II anfechten wenn man "glaubt" dass eine Sache minderwertig ist, oder bedarf es dafür "Beweise".

Vielen Dank schon mal!

Grüße
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Alt 10.06.2009, 21:36
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AW: Frage bezüglich Anfechtung

Die Anfechtung der ausgeübten Innenvollmacht. Prof. Canaris hatte uns in der Fortgeschrittenenübung gesagt, das sei das komplizierteste was Jura zu bieten hat ansonsten sei es nur schwer weil es so viel ist. wie auch immer. aus dem stegreif kann ich dir da nicht helfen müsste ich selber nachlesen wie das nochmal war, am besten mal die Problematik im AT Lehrbuch nachlesen. Der Beweis ist eine Sache der ZPO, der Sachverhalt müsste hier klar sein, es sei denn er lässt zwei gleich wahrscheinliche Alternativen zu dem Grund der Mangelhaftigkeit zu. Dann will der Ersteller dass man zu Vermutungen bzw der Beweislast Stellung nimmt. Beim Kauf gilt aber die Vermutung des 476 wenn Käufer Verbraucher ist. Ansonsten werden Vermutungen zu Gunsten des Käufers zB durch Garantieerklärungen nach 443 geschaffen.

Gruß
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Alt 10.06.2009, 21:40
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AW: Frage bezüglich Anfechtung

fast vergessen: Konkurrenz zwischen kaufrechtlicher Mängelansprüche und Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum beachten, falls Kaufrecht anzuwenden ist ( Anwendbarkeit ab dem (hypotetischen) Gefahrübergang)!
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