Dies ist eine Diskussion zu Fiktiver Kaufrechtsfall, der Fragen aufwirft. innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Fiktiver Kaufrechtsfall, der Fragen aufwirft. Hallo Leute! Folgender Fall ist zu diskutieren: A kauft im Januar 2007 ein neues Rennrad im Werte von 5000 beim Händler V. Im Oktober 2007, nach ca. 3000 gefahrenen Kilometern ohne Probleme, stellt A eine Verformung des Rahmens fest, welchen er bei V direkt anzeigt. A und V stellen den Mangel fest und sind sich einig, dass der Mangel ein Sicherheitsrisiko darstellt. Im Laden des V stehen noch 2 Fahrräder der gleichen Marke und Bauart. Ein nagelneues (Wert: 5000) und ein gebrauchtes Fahrrad (Wert: 3500) mit ebenfalls 3.000 gefahrenen Kilometern und den üblichen Gebrauchsspuren, welches V von einem säumigen Käufer zurück erhalten hatte. A will das neue Fahrrad gegen Rückgabe des mangelhaften Fahrrades. V will A das gebrauchte Rad geben oder nur dann das Neue, wenn A einen (in der Höhe gerechtfertigten Nutzungsersatz von 500) an ihn zahlt. Wie ist da die Rechtslage? § 434 ist soweit klar und die Frist ist ebenfalls gewahrt. Jetzt müsste A seinen Nacherfüllungsanspruch geltend machen und da es sich um eine Gattungsschuld vorliegend zu handeln scheint, kann A die Nachlieferung fordern. Ich persönlich tendiere dazu, dass A den Anspruch auf ein mangelfreies -sprich neues- Fahrrad hat, allerdings für die Nutzung des alten Rades Nutzungsersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Normen zahlen muss. Wie seht ihr die Rechtslage? Gruss. Geändert von Dr. House (13.03.2008 um 15:44 Uhr). |
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| AW: Fiktiver Kaufrechtsfall, der Fragen aufwirft. Sehe ich genau so. Fraglich dürfte hier natürlich die Höhe der gezogenen Nutzung. Gerade, wenn beim gleichen Händler ein ansonsten mangelfreies Rad mit den gleichen Daten des reklamierten steht, kann man natürlich vermuten, daß die Differenz der Kaufpreise der gezogenen Nutzung entspricht. Insofern scheint mir das 500,- Angebot realistisch.
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: Fiktiver Kaufrechtsfall, der Fragen aufwirft. Genau, denn die 500 sind auch als angemessen gegeben. Insofern ist da keine große Problematik im Fall, wenn ich richtig sehe. Ganz normal die §§ 434, 439 usw... Was ist die Anspruchsgrundlage für den "Tausch" der Räder? Ein Rücktritt nach § 323 kommt ja wohl nicht in Frage. Gruss. |
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