Dies ist eine Diskussion zu Falsche Beratung bei Geldanlage, Rückforderung möglich? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Falsche Beratung bei Geldanlage, Rückforderung möglich? Hallo, da mein Prof so auf Sonderaufgaben steht hat er mal wieder eine erteilt, die im 2. Semester doch ziemlich happig ist! Deswegen würde mich mal interessieren, ob ihr mir n Tipp geben könnt, wie ich wenigstens anfangen kann! Folgende Situation: A hat 100.000€ geerbt! davon gibt er 50.000 seiner Hausbank (B), die davon 20.000 in nem Hauseigenen Fonds anlegt und 30.000 in eine Festverzinsliche Anleihe (5,5%) packt, zu der ein Mitarbeiter (M) geraten hat. Den rest (50.000) gibt er, nachdem er sich von nem Kumpel (F), der Handelsvertreter ist hat belatschern lassen (Der Fonds sei von ihm selbst geprüft und er würde Freunden doch nichts schlechtes empfehlen ... bla bla bla ... ), einem geschlossenen Immobilienfonds (L). Es kommt, wie es kommen muss, die Aktienkurse brechen ein und die Aktien verlieren 20% des Wertes! Leicht in Panik fragt unser A bei M nach ob er halten, oder verkaufen soll. M rät dazu zu halten ... und sie fallen danach wieder um 20% des Ausgangswertes! Ganz nebenbei stellt sich herraus, dass die Firma, welche die Anleihe bekommen hat, nicht die Buchführung eines ordentlichen Kaufmanns beherzigt hat, und Insolvenz anmeldet. Und als ob das noch nicht genug ist, stellt A, bei dem von F so wärmstens empfohlenen Immobilienfonds, fest dass das Geld weg ist! Es wurden nie Immobilien damit gekauft und L zieht auch in Insolvenz! Welche Ansprüche kann A gegenüber B und F geltend machen, wenn hierbei das Wertpapierhandelsgesetz aussen vor bleiben soll! Ich weiß ... klingt schwer ... ich fühl mich auch n bissel verarscht, aber ich hoffe ihr könnt mir da tipps geben!! Ich danke!
__________________ Warum mit dem Teufel einlassen, ich brauche keine Untergebenen! |
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