Dies ist eine Diskussion zu Fall HGB / BGB ...Hiiilfe innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Fall HGB / BGB ...Hiiilfe folgender fall A verkauft dem B unter verlängertem eigentumsvorbehalt einen computer und stimmt ihm unter ordnungsgemäßen geschäftsgang über den computer zu verfügen. der B verkauft den computer an die C (C hat noch nicht gezahlt). C und B vereinbaren, dass alle kaufpreisforderungen , die gegen sie gerichtet sind nicht ohne ihre zustimmung abtretbar sind. nun verlangt B von C zahlung des kaufpreises. die C kann den B jedoch davon überzeugen ihr die schulden zu erlassen, in diesem Zeitpunkt weiss sie von der Vereinbarung des verlängertem Eigentumsvorbehalt zwischen A und B. nun will aber der A entweder sein computer von C zurückverlangen (nur HGA nach §985 ) oder einen zahlungsanspruch gegen sie geltend machen. ( A B und C sind alle drei Kaufleute) wie würdet ihr entscheiden bzw prüfen? §§ 985 , 929 s.1 BGB i.v.m 366 HGB ?? § 433 II (evtl noch §354 a HGB bezüglich des Abtretungsverbots zwischen B und C)?? waere um hilfe seeeehr dankbar |
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