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Erstattung von Mietkosten

Dies ist eine Diskussion zu Erstattung von Mietkosten innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 03.06.2009, 13:15
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Erstattung von Mietkosten

Hallo,

und zwar hab ein problem mit einem Übungsfall.

Sachverhalt: Arzt W kauf sich ein Notebook bei P. P schreibt in seine AGBs das man nur 1 Woche Schadensersatzansprüche bei offensichtlichen Fehlern geltend machen kann. W stellt nach 8Tagen fest das der USB Anschluss (offensichtlich!!!) verzogen hat. Meldet das P aber nicht, leiht sich ein anderes Notebook. Der Mangel wird von W erst 1 Monat nach erhalt des Lap Tops gemeldet. Jetzt verlangt W von P die Mietkosten des geliehenen Notebooks.

Ist das rechtens von W?
Bzw kann W von P den Kaufpreis zurückverlangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.06.2009, 13:26
V.I.P.
 
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AW: Erstattung von Mietkosten

Eine Möglichkeit gäbe es nur, wenn die AGB unwirksam sind.

Im Umkehrschluss von § 309 Nr. 8 b) ee) BGB gilt, dass die Frist bei offensichtlichen Mängeln verkürzt werden darf, sofern die AGBs anwendbar sind (310 BGB) und nicht den Vertragspartner gegen Treu und Glauben benachteiligen (307 BGB).

Der Sachverhalt gibt für eine Nichtanwendbarkeit der AGBs nichts her.

Daher ist die Vereinbarung wirksam. W hat daher kein Schadensersatzanspruch und kann auch nicht vom Vertrag zurücktreten.
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