Dies ist eine Diskussion zu Empfangsbote(?) übermittelt fehlerhaft --> Anfechtung? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Hallo zusammen, ich habe ein Problem mit einem Fall. Es geht dabei um folgendes: Urlauber U befindet sich im Ausland und erfährt dort von einer tollen Kaufgelegenheit einer Aktie, die er schon lange beobachtet. Da er aus Kualalumpur keine Aktiengeschäfte mit seiner Bank tätigen kann, will er seinen Kumpel K damit beauftragen. Dieser hat unaufgefordert schon ein paar mal Aktiengeschäfte für ihn getätigt. U erreicht am Telefon allerdings nur die Mutter des K, nennen wir sie M. Diese schreibt sich auf, welche Aktie der K kaufen soll, verursacht dabei einen Buchstabendreher im Firmennamen woraufhin K die falsche Aktie kauft. U will jetzt von seiner Bank sein Geld wieder haben. So, ich denke mir dass U den K als Stellvertreter einsetzen will. Fraglich ist denke ich a) Ist die Willenserklärung des U dem K zugegangen? Dies geschieht durch M, die wohl hier als Empfangsbotin des K agiert und b) wie sich der Fehler auswirkt, den sie macht. Überall wo ich nachlese steht, dass das Risiko der falschübermittlung der Adressat trägt, wenn er sich eines Boten bedient. Das heißt ja eigentlich, dass U die Vollmachtserteilung anfechten kann. Nach welchem AnfIrrtum passiert denn das dann? § 120 ist auf den Fall des Empfangsboten nicht anwendbar. Bleibt also nur der Inhaltsirrtum? Weiterhin verwirrt mich etwas, wie ich den Teil einbauen soll, in dem es heißt, dass K schon mehrfach Geschäfte für U getätigt hat. Eine Duldungsvollmacht braucht doch hier gar nicht angenommen zu werden, wenn es schon eine ausdrückliche Bevollmächtigung gibt. Fragen über Fragen... zusammengefasst: 1) Wie schaut das aus mit der Falschübermittlung der M? 2) Spielt eine Duldungsvollmacht irgend eine Rolle? Wenn ja: wo? Ich bin dankbar für jeden inspirierenden Denkanstoß ![]() LG Alex |
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| AW: Empfangsbote(?) übermittelt fehlerhaft --> Anfechtung? die mutter m ist erklärungsbotin, weil sie die willenserklärung des u weitergibt |
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| Empfangsbote(?) übermittelt fehlerhaft --> Anfechtung? die M ist auf jeden Fall Empfangsbotin und nicht Erklärungsbotin...dh, dass der Fehler der M zu Lasten des K geht!!! Empfangsbote= Wer vom Empfänger zur Entgegennahme von Erklärungen bestellt worden ist oder nach der Verkehrsauffassung als bestellt anzusehen ist. Bsp.: Ehegatten, im Haushalt lebende Angehörige,kaufmännische Angestellte, Hausgehilfen davon abgesehen beschäftige ich mich auch gerade mit diesem fall...also ich werde das wohl so machen dass K sich so behandeln lassen muss, als wäre ihm selbst dieser fehler unterlaufen! das hieße also, dass U den Kaufvertrag aufgrund des Fehlers seines Vetreters anfechten kann...die vollmachtserteilung selbst kann er wohl eher nicht anfechten, weil ihm(U) dabei kein fehler unterlaufen ist (anders wenn M erklärungsbotin) im ergebnis wäre der kaufvertrag also rückwirkend unwirksam geworden... bin mir noch nich ganz sicher aber ich könnte mir denken, dass das ergebnis aufgrund des von K zurechenbar gesetzten rechtsscheins dann korrigiert werden muss, so dass die anfechtung dann doch nich durch geht?! man son fall muss doch schon mal entschieden worden sein...aber ich finde nicht wirklich was dazu... |
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| AW: Empfangsbote(?) übermittelt fehlerhaft --> Anfechtung? du hast recht, das mit der empfangsbotin stimmt (mein fehler) . "davon abgesehen beschäftige ich mich auch gerade mit diesem fall...also ich werde das wohl so machen dass K sich so behandeln lassen muss, als wäre ihm selbst dieser fehler unterlaufen!" womit würdest du das begründen (also ich konnte in keinem kommentar finden dass das einfach machbar wäre... aber vielleicht habe ich ja nicht genau hingesehen )?aber es ist auch richtig, dass k seine vertretungsmacht überschritten hat, denn u wollte nicht die aktie, die ihm k besorgt hat und hat dem k nicht die vertretungsmacht über den kauf der falschen aktie gegeben. schon an die duldungsvollmacht gedacht? die wäre hier meiner meinung nach gegeben. da ja der k schon oft mir der bank geschäfte gemacht hat und der u nie was dagegen gesagt hat. die bank ist hier auf jeden fall in ihrem glauben, dass k vertreter des u ist schutzwürdig (sonst stünde ja diese bemerkung umsonst im sachverhalt und es ist höchst unwahrscheinlich, dass im sachverhalt irgendetwas unwichtiges steht), sie hätte auch keinen grund dem k zu misstrauen. anfechtung der duldungsvollmacht ist nach h.m. möglich. aber im medicus (brox/walker vertritt die mindermeinung) steht das besser. dann würde u in der anfechtung gegen k vorgehen (§120 übermittlungsfehler der m (!hier kann man der §120 passend anwenden und den übermittlungsfehler des boten berücksichtigen und nicht den fehler dorthin schieben, wo er nicht gemacht wurde(ich wollte ihn erst dem u zuschieben...)!), nämlich, dass k nicht die vollmacht für den kauf der falschen aktie bekommen sollte), würde die vollmacht wirkungsvoll anfechten und ohne vollmacht = kein geschäft bzw keins das den u betrifft, wenn wir den schadensersatz ausßenvor lassen. oder habe ich mir das jetzt zu leicht gemacht? |
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| AW: Empfangsbote(?) übermittelt fehlerhaft --> Anfechtung? naja ich denke mir ich löse den fall so, als würde M gar nicht mitspielen also quasi so als hätte U direkt mit K gesprochen...weil sich ja K sowieso alles zurechnen lassen muss?! ich hoffe is verständlich wenn man davon ausgeht, dass dem K ein irrtum nach §§ 119 ff unterläuft dann überschreitet er dadurch nicht seine vertretungsmacht...ansonsten würde er ja als vertreter ohne vertretungsmacht handeln... fraglich ist für mich, wie das aussieht, dass sowohl eine rechtsgeschäfliche vertretungsmacht als auch eine duldungsvollmacht besteht... eigentlich kann eine duldungsvollmacht ja nicht gleichzeitig zu einer rechtsgeschäftlichen bestehen...aber irgendwie erscheint mir der geschäftpartner hier auch schutzwürdig |
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| AW: Empfangsbote(?) übermittelt fehlerhaft --> Anfechtung? eine duldungsvollmacht besteht nur, wenn keine gesetzliche oder vertragliche vertretungsmacht besteht. ich würde dringend raten, die schutzwürdigkeit des vertragspartners nicht auszulassen (wenn nicht auf sie abstellen, dann aber doch in der hausarbeit erwähnen und mit guten argumenten ablehnen). hab jetzt mal die anfechtung geprüft, wie ich sie machen würde, da habe ich aber wieder ein hindernis in der anfechtungserklärung gefunden.... verzweiflung, verzweiflung.... |
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| AW: Empfangsbote(?) übermittelt fehlerhaft --> Anfechtung? wieso hast du denn eigentlich genau die rechtsgeschäftliche vertretungsmacht abgelehnt? weil K sich nich im rahmen seiner vertretungsmacht befindet oder wie? ...frag nur weil ich gar nicht bis zur duldungsvollmacht komme wenn ich mein ergebnis so stehen lasse...wie du schon richtig sagst keine duldungsvollmacht wenn rechtsgeschäftliche gegeben ist... ...nur ich denk mir warum ist der geschäftspartner hier schutzwürdiger als bei einer ganz normalen vollmacht??? nur weil K schon öfter geschäfte mit ihm gemacht hat? ich meine wäre das nicht der fall könnte U anfechten ( nach meinem ergebnis) und der andere teil wäre nicht schutzwürdig?!?! was haste denn fürn problem bei der anfechtungserklärung? |
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| AW: Empfangsbote(?) übermittelt fehlerhaft --> Anfechtung? ich habe die rg vollmacht abgelehnt, weil er keine vollmacht zum kauf von den falschen aktien bekommen hat. aber ich hatte vergessen, dass ich die m ja falsch eingeschätzt hatte (ich bin ja davon ausgegangen, sie wäre erklärungsbote). wenn man jetzt den fehler der m dem k zurechnen würde, dann würde sich k aber nicht mehr im irrtum nach § 119 befinden... (oder?) er würde dann ohne vertretungsmacht handeln und somit käme eine anfechtung nicht in frage. aber die duldungsvollmacht bejaht wiederum die vertretungsmacht und die ist anfechtbar. allerdings müsste u gegen k vorgehen und würde es an der anfechtungserklärung scheitern (da u diese gegenüber dem k ausgesprochen haben müsste, was er nicht hat...). wenn du allerdings recht hast und der irrtum nach §119 wäre, dann bräuchte man die duldungsvollmacht nicht zu prüfen und könnte gleich zur anfechtung übergehen. |
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| AW: Empfangsbote(?) übermittelt fehlerhaft --> Anfechtung? also sagen wir mal du hast recht und K überschreitet seine vertretungsmacht...dann handelt er als vertreter ohne vertretungsmacht und U müsste das geschäft nicht gegen sich gelten lassen, sonder könnte allenfalls genehmigen, was er natürlich nicht tut...dann hätte man aber immer noch das problem, dass evtl eine duldungsvollmacht besteht (ich stehe dann vor der frage ob daneben überhaupt noch eine duldungsvollmacht bestehen kann???)...also kann man ne duldungsvollmacht nur gegenüber dem "bevollmächtigten" anfechten oder wie? also mittlerweile bin ich mir auch nich mehr sicher, ob K sich in einem irrtum befindet od nicht einfach seine vertretungsmacht überschreitet... hast du denn irgendwo was gefunden, ob man als vertreter ohne vertretungsmacht handeln kann und ob dass dann trotzdem aufgrund einer duldungsvollmacht gedeckt ist? |
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| AW: Empfangsbote(?) übermittelt fehlerhaft --> Anfechtung? Zitat:
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