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Eigentumsvorbehalt Prüfung §985

Dies ist eine Diskussion zu Eigentumsvorbehalt Prüfung §985 innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 01.03.2009, 01:23
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Eigentumsvorbehalt Prüfung §985

Hey Leute,

ich habe jetzt verschiedene Ansätze gesehen, wie der Eigentumsvorbehalt beim Herausgabeanspruch des § 985 geprüft wird.

1. ET-Erwerb gem. § 929 1
a. dingl. Einigung (-) da bedingt geeinig worden wäre und die Bedinung noch nicht eingetreten ist, solange die letze KP-Rate noch nicht gezahlt worden ist.
2. ET-Erwerb gem. §§ 929 1, 158 I
a. dingl. Einigung (+), hinsichtlichder Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts
b. Übergabe (+)
c. Einigsein bei der Übergab
d. Verfügungsberechtigung
usw.
oder wird das so geprüft:
1. ET-Erwerb gem. § 929 1
a. dingl. Einigung (-)
Folge. der Anspruchssteller wäre ET geblieben
b. kein Besitzrecht
und hier wird die Entstehung des Anwartschaftsrecht geprüft

Ich weiß einfach nicht wo ich den Eigentumsvorbehalt unterbringen soll
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