Dies ist eine Diskussion zu Eigentum an einem Grundstück innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Eigentum an einem Grundstück Ich absolviere derzeit den Angestelltenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt) und muss eine Hausarbeit im Privatrecht abliefern. Dazu habe ich den folgenden Sachverhalt bekommen. Weiß jemand wo ich Urteile etc. dazu finde? Sachverhalt Onkel Otto Obermann (O.) möchte seinem 17jährigen Neffen Nico (N.) eine Freude machen, ohne dass dies die Eltern des N., mit denen O. in Unfrieden lebt, erfahren sollen. Er überträgt ihm daher schenkweise durch notariellen Vertrag ein Grundstück (Wert 100.000 Euro), dass mit einer Hypothek zugunsten der Volksbank V. in Höhe von 110.000 Euro belastet ist. Schuldner der durch die Hypothek gesicherten Darlehensforderung bleibt O., der seinen Verpflichtungen gegenüber V. weiterhin nachkommt. Einige Monate nach der auch im Grundbuch vollzogenen Grundstücksübertragung erfährt O., dass N. Mittäter eines vor zwei Jahren erfolgten Einbruchdiebstahls in sein Haus war, der damals nicht aufgeklärt werden konnte. Die Täter hatten Geld und Schmuck im Wert von 5.000 Euro erbeutet. O. ist tief enttäuscht. Er wendet sich unmittelbar, nachdem er von den Umständen des Einbruchs Kenntnis erlangt hat, an einen Bekannten, der auf Grund eines absolvierten All Lehrgangs rechtsgewandt ist, und bittet um ein Rechtsgutachten zu den folgenden. Fragen: 1. Ist N. Eigentümer des Grundstücks geworden? 2. Kann O. auch dann, wenn N. Eigentümer des Grundstücks geworden sein sollte die Schenkung ungeschehen machen und die Rückübereignung und/oder die Rückgabe des Grundstücks und Berichtigung des Grundbuchs erreichen? Abwandlung Ändert sich an der rechtlichen Beurteilung der Frage 1 etwas, wenn das Grundstück mit einem Einfamilienhaus bebaut ist, das zu einem lukrativen Mietzins vermietet ist? Hinweis zur Form der Bearbeitung Die Aufgaben sind in gutachterlicher Form unter Heranziehung der entsprechenden rechtlichen Grundlagen, Literatur und Rechtsprechung zu lösen. |
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| AW: Eigentum an einem Grundstück Zitat:
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| AW: Eigentum an einem Grundstück Der Formmangel der Schenkung dürfte durch deren Vollzug geheilt sein... |
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| AW: Eigentum an einem Grundstück Es geht um die Frage, ob N durch die Schenkung lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt hat. Das ist bei einem 100.000 Euro Grundstück fraglich, wenn es mit 110.000 Euro belastet ist. Mit dem lukrativen Mietshaus sieht das schon wieder ganz anders aus. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Schenkung widerrufen werden kann, § 530 BGB.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Eigentum an einem Grundstück Zitat:
Ich fragte ja auch nur, ob Urteile dazu bekannt sind. Trotzdem schon mal danke für alle Antworten!!!!!!!!! |
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| AW: Eigentum an einem Grundstück ich möchte noch zwei dinge anmerken: 1. ist die hypothek meiner ansicht nach nicht überzubewerten. grund: der anspruch richtet scih ja auf vollstreckung in das grundstück, eine weitergehende haftung des minderjährigen besteht nicht. fakt ist jedoch dass das geschenk praktisch wertlos ist. das problem ist dann relevant, da ja auch nachteile mitkommen: es geht aber va um öffentliche lasten, grundsteuer, gebäudepflcihtversciherungen etc. wie schon richtig gesagt ist hier auch die meitzinsalternative einzubauen. bei alternativen ändert sich übrigens meist etwas, deshalb sind sie ja da.... 2.bei dem widerruf ist es wichtig die richtige anspruchsgrundlage zu finden. das ist aber nciht schwer-steht in jedem kommentar....ich verrats mal: 812 die weitere frage mit der grundbuchberichtigung zielt mE dahin ob direkte dingliche Wirkungen des Widerrufes bestehen. Die Frage lass ich mal offen, damit du devo auch was mitnimmst von der ha....auch hier muss va der richtige obersatz mit anspruchsgrundlage gefunden werden.... p.s. das mit den urteilen: ich weiss nciht, das sind standard sachen. das ergibt sich weitgehend aus dem gesetz ohne große eskapaden.es geht hier ja ums verständnis nicht um wissenschaftliche arbeit...ich würde die rspr klassiker über ein lehrbuch oder eine fallsammlung suchen... edit/ pps grad ist mir noch was aufgefallen: der zeitfaktor beim groben undank. die verfehlung geht der schenkung ja voraus! hier könnte ein problem liegen, den undank war es dann ja nicht direkt.....das sollte man mal nachprüfen. hier würde ich auch va im kommentar bzw nach urteilen schauen! |
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| AW: Eigentum an einem Grundstück Hallo, ich bin nun in der Endphase meiner Hausarbeit und hab noch ca. einen Monat für die Reinschrift Zeit. Die Lösungsskizze habe ich vor ein paar Wochen von meinem Dozent mit einigen Anmerkungen wiederbekommen. Mit einer Anmerkung komm ich grad nicht so richtig klar. Und zwar geht es um die Frage 2: "Kann O. auch dann, wenn N. Eigentümer des Grundstücks geworden sein sollte, die Schenkung ungeschehen machen und die Rückübereignung und/oder die Rückgabe des Grundstücks und Berichtigung des Grundbuchs erreichen?" O. hat nach 812 (1) den Anspruch auf Herausgabe des Grundstückes. Mein Dozent meinte nun, in diesem Fall sollte ich noch auf Anfechtung prüfen. Diese Fragestellung bereitet mir gerade Kopfzerbrechen. Meiner Meinung nach, könnte O. anfechten, wenn N. den Anspruch auf Herausgabe hätte. Hier hat aber O. den Anspruch auf Herausgabe. Wozu sollte O. seinen Anspruch anfechten wollen? N. könnte höchstens den Anspruch von O. anfechten. N. hat sich aber in der Abgabe seiner Willenserklärung nicht geirrt. Also liegt kein Irrtum vor und N. könnte nicht anfechten. Wer käme aber auf die Idee, dass N. den Anspruch auf Herausgabe anfechten will? Das ist bestimmt nur ein Denkfehöer, aber vielleicht kann mir jemand auf den richtigen Weg verhelfen. Gruß devo P.S.: Hat jemand ne Ahnung, wo ich im Internet Urteile nachlesen kann. Speziell aus den 80er Jahren? |
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| Urteile kann man an vielen Stellen nachlesen. Es gibt ganze Fundstellensammlungen. Die Frage ist nur zu welchem Rechtsgebiet du Urteile suchst.
__________________ "Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts" |
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| AW: Eigentum an einem Grundstück eines zum grundstücksrecht hab ich nun nach langem suchen gefunden. jetzt such ich noch eines aus dem familienrecht. habe gericht, jahr und aktenzeichen, aber es ist trotzdem wahnsinnig schwierig sowas zu finden |
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| AW: Eigentum an einem Grundstück Hi, ich schätze, dein Dozent meint folgendes: bei der Überprüfung des Herausgabeanspruchs nach § 812 I 1, 1 Alt. (Leistungskondiktion) muss du auf die Frage eingehen, ob für N noch ein Rechtsgrund für das Behaltendürfen des Grundstücks besteht. Ein solcher würde sich aus dem Schenkungsvertrag ergeben, es sei denn der Schenkungsvertrag nicht mehr existent ist. Hier könnte man die Frage aufwerfen, ob O nicht etwa den Schenkungsvertrag wirksam angefochten hat, und zwar insb. nach § 119 II BGB wegen eines Eigenschaftsirrtums. Denn der Umstand, dass N ein Straftäter ist und darüber hinaus seinen eigenen Onkel beraubt hat, könnte sich als eine wesentliche Verkehrseigenschaft herausstellen. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Viel Spass
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