Dies ist eine Diskussion zu Ehrenkodex ? Hilfe innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Ehrenkodex ? Hilfe Hallo, ich suche die korrekte Zuordnung des Ehrenkodex und vielleicht könnt ihr mir helfen ? Kodex wird bei der Übereignung einer Urkunde unterschrieben, die Verpflichtung ist keine Daten an Dritte weiter zu geben, also keine sittenwidrigen Verpflichtungen. Werden jedoch Daten an Dritte weitergegeben wird die Urkunde nach Mahnung ungültig. Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Privatautonomie Grenzen wären z.B. § 138, § 139 BGB Ein Kodex ist eine freiwillige Vereinbarung, Verpflichtung, Einzelvertragliche Regelung Die Privatautonomie unterliegt grundsätzl. der Vertragsfreiheit und jene grundsätzlich der Formfreiheit Meine Überlegung ist einen Kodex der wie in meinem Fall zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen wird, nach den AGB einer Form- und Inhaltskontrolle zu unterziehen. Die Grundvoraussetzungen sind ja erfüllt standadisiert mit der Absicht mehr als drei Mal an eine Vielzahl von Nutzern Was haltet ihr von der Überlegung ? Vielen Dank für die Hilfe eure Unterwegs |
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| AW: Ehrenkodex ? Hilfe Die Legaldefinition der AGB findet sich in § 305 BGB. Wenn diese Prüfung positiv ausfällt, dann ist auch eine Form- und Inhaltskontrolle möglich.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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