Dies ist eine Diskussion zu Bürgschaft oder Patronatserklärung? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Bürgschaft oder Patronatserklärung? Nachdem mein Beitrag in dem allgemeinen Forum keiner beantwortet hat, dachte ich, dass er hier vielleicht besser passt: In den Büchern ließt man immer, der Unterschied zwischen Patronatserklärung und Bürgschaft sei, dass eine Bürgschaft einen eigenen (primärrechtlichen) Anspruch des Gläubigers gegen den Bürgen auf Geldleistung gewährt (wenn die Voraussetzungen der §§ 765 ff. BGB erfüllt sind), wohingegen eine (harte) Patronatserklärung keinen primärrechtlichen Geldleistungsanspruch gegen den Sicherungsgeber (meist Mutterkonzern) gewährt. Dieser ergebe sich nur sekundärrechtlich (Schadensersatz), wenn der Patron seiner Verpflichtung aus der Patronatserklärung nicht nachkomme. Das ist dogmatisch einleuchtend. Aber wie erklärt man einem Laien den praktischen Unterschied? Besteht praktisch überhaupt ein Unterschied, ob ich meinen Geldleistungsanspruch primärrechtlich aber subsidiär zur Inanspruchnahme des Hauptschuldners über § 765 BGB oder sekundärrechtlich in Form des Schadensersatzes (§§ 280 I, 249, 250 BGB) geltend mache? Danke für jede Antwort!
__________________ Wenn ich Mist geschrieben haben sollte, freue ich mich natürlich über jeden Hinweis |
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| AW: Bürgschaft oder Patronatserklärung? Ohne mich in dieser Materie groß auszukennen würde ich sagen, dass die Bürgschaft eindeutig vorteilhafter ist. Sie setzt keine Pflichtverletzung des Bürgen und auch kein Verschulden voraus. Zudem muss man bei der ("harten") Patronatserklärung sehr genau auf den Einzelfall abstellen, wie der Inhalt der Erklärung zu verstehen ist. Das birgt ein erhöhtes Prozessrisiko. |
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