Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Brief abhanden gekommen, Mängelgewährleistung

Dies ist eine Diskussion zu Brief abhanden gekommen, Mängelgewährleistung innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2007, 12:57
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 8
Keine Wertung, Nicky85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nicky85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nicky85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nicky85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nicky85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nicky85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nicky85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nicky85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nicky85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nicky85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Brief abhanden gekommen, Mängelgewährleistung

Hey Leute,
ich hab da mal ne Frage zum schriftlichen Verkehr bei Mängelgewährleistung. Wenn man einen Mangel an der gekauften Sache feststellt und den Verkäufer schriftlich zur Beseitigung auffordert und ihm auch eine Frist von zwei Wochen zuspricht, aber der Verkäufer nicht auf die Aufforderung reagiert. Und sich dann nach Ablauf der Frist, nachdem man den Mangel selbst beseitigt hat, rausstellt, dass der Brief nie bei dem Verkäufer angekommen ist und der Käufer aber die Reperatur ersetzt haben möchte. Hat da jemand schonmal gehört, wie man soetwas klären könnte. Irgendwie haben ja beide Recht. Der eine hat alles richtig gemacht, indem er ne Frist gesetzt hat und den Verkäufer zur Beseitigung des Mangels aufgefordert hat und der andere hat die Aufforderung nie erhalten und soll jetzt ne Rechnung bezahlen, wobei er den Mangel vielleicht noch günstiger hätte beseitigen lassen können. Ganz schön kompliziert
Ich freue mich über jede Idee oder Entscheidung , die mal gefunden wurde
Liebe Grüße
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Der Musik kommt die Schwerkraft abhanden Nachrichten: Wissenschaft 08.01.2010 11:00
Konzert des Collegium musicum der Universität Trier: "... der Welt abhanden gekommen" Nachrichten: Wissenschaft 24.01.2008 12:00
Paket Abhanden Gekommen,kann Zusteller Haftbar Gemacht Werden? Arbeitsrecht 10.09.2006 15:44
Mängelgewährleistung Kaufrecht / Leasingrecht 29.07.2005 13:11
Mängelgewährleistung Zivilrecht - Examensvorbereitung 13.07.2005 20:14





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN