Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Bösgläubigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Bösgläubigkeit innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.02.2008, 21:57
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 75
Keine Wertung, canuma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, canuma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, canuma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, canuma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, canuma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, canuma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, canuma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, canuma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, canuma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, canuma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Bösgläubigkeit

Hallo hätte mal eine Frage zur Gut bzw. Bösgläubigkeit.
SV.

S ist der einzige Sohn des B. B stirbt. S nimmt aus dem Nachlass Aktien an sich.
Diese Aktien sind jedoch ein Faustpfand aus einem Pfandvertrag den B vor seinem Tod mit X geschlossen hat. Davon hat aber zunächst niemand Kenntnis.
Nun verkauft S die Aktien an den mit B befreundeten K.

Nun taucht aber ein Testament des B auf. Darin steht das nicht nur S sondern auch der Geschäftskollege G Erbe sein soll. Zudem tauchen Unterlagen auf die offen legen, dass es sich bei den Aktien um ein Faustpfand handelt. K wusste von dem Pfandvertrag nichts, jedoch wusste er dass ein Testament vorhanden ist und dass B auch G als Erben einsetzen wollte.

Jetzt zum gutgläubigen Erwerb des K.
S konnte die Pfandsache ja nicht verkaufen weil er nicht der Eigentümer war. Davon konnte K jedoch nichts wissen. Jedoch wenn die Aktien jetzt kein Pfand gewesen wären, könnte K doch nicht gutgläubig erwerben weil er zum. wegen grober Fahrlässigkeit bösgläubig in Bezug auf die Eigentümerstellung des S war, da dieser nicht Alleinerbe war und das Eigentum ja nach seiner Vorstellung dann im Erbfall an die Erbengemeinschaft S G gegangen wäre.

Wenn K nun nicht weiß das die Aktien eine Pfandsache waren, er aber wissen hätte müssen, dass S schon aus dem Testament nicht Alleinerbe(Eigentümer) hätte sein können, war K dann bösgläubig?

Klingt alles recht wirr, aber mich interessiert ob man bösgläubig sein kann wenn man sich etwas falsches vorstellt, in dieser Vorstellung aber bösgläubig wäre?!?!?

Vielen Dank für Ideen und Tipps.
mfg canuma
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kondiktion bei Bösgläubigkeit Bürgerliches Recht allgemein 03.12.2006 14:12





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN