Dies ist eine Diskussion zu Betriebsverassungsrechtliche Unterlassungsansprüche innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Betriebsverassungsrechtliche Unterlassungsansprüche Hallo zusammen, ich hänge gerade ein wenig bei den Unterlassungsansprüchen des Betriebsrates gegen betriebsverfassungswidriges Verhalten des Arbeitgebers und hoffe hier auf Hilfe. Bei groben Verstößen hat der BR einen Unterlassungsanspruch nach § 23 BetrVG. Bestehen daneben Unterlassungsansprüche aus § 1004 BGB analog oder gar noch ein ungeschriebener allgemeiner Unterlassungsanspruch, der sich aus dem Dauerschuldverhältnis ähnlichen Betriebsverhältnis ergibt?? Die Literatur, die ich hierzu gefunden habe, hat mich leider mehr verwirrt als mir zu helfen. Danke im Voraus!!!!! Palli Beitrag bearbeiten/löschen |
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