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Bereicherungsrecht im Mehrpersonenverhältnis

Dies ist eine Diskussion zu Bereicherungsrecht im Mehrpersonenverhältnis innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 01.07.2008, 10:41
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Bereicherungsrecht im Mehrpersonenverhältnis

Hallo Leute,

komme bei vorliegenden Fall nicht wirklich weiter:

A ist Stellvertreter der Dachdeckerfirma des B. A schloss im Namen des B einen Vertag mit C über Dacharbeiten im Hause des C ohne jedoch Vertretungsmacht für das vorliegende Geschäft zu haben. A vereinbart mit C ohne Wissen des B eine Maklercourtage/-provision weil der Vertrag nur durch die Vermittlung des A zustandegekommen ist. B kündigt A und will die Provision herausgegeben haben.

Für mich ist B Versprechender und C der Versprechensempfänger. A ist Begünstigter weil er aufgrund des Vertrages B - C eine Courtage erhalten soll.

Der Bereicherungsausgleich dürfte sich im Verhältnis B ( Versprechender) und C (Versprechensempfänger) vollziehen. B könnte von C dessen Kondiktions bzw. Schadensersatzanspruch gegen A kondizieren. Der BGH nimmt an, dass B direkt die von C gezahlte Provision von A kondizieren kann.

Nun stellt sich für mich die Frage: Warum hat C als Versprechensempfänger die Provision/Courtage gezahlt? Der Dritte hat doch beim echten Vertag zugunsten Dritter gegen den Versprechenden - das wäre hier B - ein eigenes Forderungsrecht. Warum kann B von A die Provision kondizieren?

Danke für die Hilfe!

Geändert von dauerläufer (01.07.2008 um 23:07 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 01.07.2008, 23:07
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AW: Bereicherungsrecht im Mehrpersonenverhältnis

Weiß keiner Rat? Danke euch!
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