Dies ist eine Diskussion zu Beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Hallöchen und guten Abend! Schreibe an einer Hausarbeit und hänge ein wenig im Aufbau. Fakt ist, dass Gläubiger und Schuldner die nachträgliche Unmöglichkeit vertreten müssen. Der Schuldner zu 60% und der Gläubiger zu 40%. Wollte mich ganz nach dem Palandt richten und dem Gläubiger SchE statt der Leistung gem. §§ 280 III, 283 mit Kürzung um den Verschuldensanteil gem. § 254 zuerkennen und dem Schuldner gem. § 280 I SchEanspr. mit Kürzung um Mitverschuldensquote nach § 254. Hat vielleicht jemand einen Tipp, wie ich den Aufbau gliedern kann? Vielen Dank im Voraus!!!
__________________ Time is a train that makes the future the past! |
| |||
| AW: Beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit Wo genau siehst Du denn Schwierigkeiten im Aufbau? Da steckt doch an sich nichts "Besonderes" drin...
__________________ Gruß Augustus |
| |||
| AW: Beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit Oh, okay. Wusste nicht, dass "dumme" Fragen hier nicht erlaubt sind. Hatte einfach nur einen Hänger und hoffte auf einen kleinen Stupps in die richtige Richtung. Schade. Trotzdem danke für die Antwort.
__________________ Time is a train that makes the future the past! |
| |||
| AW: Beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit Unsinn, so war das doch nicht gemeint! Abgesehen davon hat mein alter Direktor, ein weiser Mann, immer gesagt "Es gibt keine dummen Fragen!" - und grds halte ich das ebenso. Gemeint war: An welchem Punkt bist Du Dir denn beim Aufbau nicht sicher? Es macht ja auf der anderen Seite nämlich keinen Sinn, wenn ich Dir hier ein Schema herunterbete, das ohnehin in jedem Lehrbuch zu finden ist - so war die Frage gemeint. Wenn Du mir also sagt, wo konkret Dir der Aufbau Schwierigkeiten bereitet, dann sage ich auch gerne etwas dazu! Das, was Du geschrieben hattest, war nämlich sachlich völlig in Ordnung! Also, nicht böse sein.... lg Augustus
__________________ Gruß Augustus |
| |||
| AW: Beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit Mir tut es auch leid. In Phasen der Hausarbeitsbearbeitung bin ich manchmal etwas zart besaitet. Habe so angefangen: 1. wirksames Schuldverhältnis 2. Leistungsbefreiung § 275 3. Pflichtverletzung § 280 und dann habe ich mit dem Vetretenmüssen des Schuldners weitergemacht. Prüfe ich das dann zu Ende und dann das Vertretenmüssen des Gläubigers??? Einfach ganz easy hintereinander weg - oder gibt es da bestimmte Vorgehensweisen? Habe dazu leider nix gefunden! Wenn du dazu also einen Tipp hättest, wäre ich echt dankbar!!!
__________________ Time is a train that makes the future the past! |
| |||
| AW: Beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit Na also, dann ist doch wieder alles in Ordnung. Und das mit den blankliegenden Nerven bei Hausarbeiten habe ich auch noch ein wenig in Erinnerung - v.a. wenn dann am Ende der Rechner kommt und einem einen Strich durch die Rechnung machen will Dein Vorschlag klingt plausibel. Zitat:
Ich würde also fortfahren mit: "Problematisch könnte allerdings sein, daß auch dem Gläubiger eine Pflichtverletzung zur Last gelegt werden könnte, die er möglicherweise seinerseits zu vertreten hat." -> Prüfung der Pflichtverletzung -> Prüfung des Vertretensmüssens Bei der RF auf § 254 eingehen. So sieht das für mich nach einer sauberen Sache aus.
__________________ Gruß Augustus |
| |||
| AW: Beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit Puh, da fällt mir aber ein Felsbrocken besonderer Größe vom Herzen!!! Vielen Dank für die seelische Unterstützung und das Händchenhalten (das reicht ja manchmal schon aus) Werde mich nun voller Elan und Eifer in meine Bearbeitung stürzen!
__________________ Time is a train that makes the future the past! |
| |||
| AW: Beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit Schön, wenn ich Dich vor einem Nervenzusammenbruch o.ä. bewahren konnte Dann hau mal rein! Und falls Du wieder mal in seelischer Not steckst... komm einfach vorbei
__________________ Gruß Augustus |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Unmöglichkeit bei Massenprodukten ??? | Bürgerliches Recht allgemein | 28.04.2009 00:40 |
| Biotechnologie beiderseits der Oder - Entwicklungen und Perspektiven in der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit | Nachrichten: Wissenschaft | 13.07.2008 14:00 |
| Biotechnologie in Polen - Neuer Branchenatlas erleichtert Kooperationen beiderseits der Oder | Nachrichten: Wissenschaft | 18.07.2006 13:00 |
| Grenzenlose Forschung beiderseits der Oder | Nachrichten: Wissenschaft | 23.01.2006 08:00 |
| § 326 II 1 BGB - beiderseitig zu vertretende Unmöglichkeit | Bürgerliches Recht allgemein | 19.01.2005 14:37 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios