Dies ist eine Diskussion zu Auto auf fremden Grundstück, Zugang wird verweigert innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Ich hab da mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Die Ex-Freundin von A hat den Wagen (von A) auf dem Grundstück ihrer Mutter abgestellt. Und verweigert ihn zurückzubringen und behauptet zudem auch das ihre Mutter den Zutritt zum Grundstück verweigert. Nun die Frage: Darf A trotzdem das Grundstück betreten um den Wagen abzuholen? Ober muss er erst eine Einstweilige Verfügung oder so etwas beantragen??? Vielen Dank Augustinus |
| |||
| AW: Auto auf fremden Grundstück, Zugang wird verweigert Nun...eine Frage die von Interesse wäre ist: Hatte die Ex von A das Auto mit seinem Einverständnis gehabt oder hat sie es ohne Erlaubnis genommen (falls letztere, wie kam sie an die Schlüssel?)? Wenn das Auto das Eigentum, bzw. der Besitz vom A ist, so hat er einen Anspruch wegen Besitentziehung (BGB § 861). Selber holen sollte er es nicht, da die Selbsthilfe des Besitzers nur auf frischer Tat betroffen oder verfolgt erfolgen darf und die Selbsthilfe nicht zusteht, da sicherlich obrigkeitliche Hilfe (Polizei) rechtzeitig zur Stelle sein kann, bevor das Auto verschwindet. Betritt er den Grundstück dann gegen den Willen des Besitzers (die Mutter), macht er sich des Hausfriedensbruchs strafbar. Die Ex macht sich, je nach Beantwortung der obrigen Frage entweder des Diebstahls oder der Unterschlagung strafbar. Die Mutter könnte sich, sollte ihr der Sachverhalt bewußt sein, der Mittäterschaft strafbar machen. Da das Auto wahrscheinlich einen Wert über 50,00 hat, ist es bei beide Variationen ein Offizialdelikt. |
| |||
| AW: Auto auf fremden Grundstück, Zugang wird verweigert Vielen Dank McJoker!! Zur konkretisierung des Sachverhaltes: A ist der Eigentümer des Wagens. Die Ex-Freundin hatte noch die Autoschlüssel aus der Zeit ihrer Beziehung (die garnicht so lange her ist) und wahr wohl auch berechtigt den Wagen zu nutzten ... nur nach dem sie ihn bei ihrer Mutter abgestellt hat, telefonieret sie mit A, der nun die Rückgabe des Autos fordert welche ihm von seiner Ex-Freundin nun verweigert wird (Begründung sie hätte in der Zeit des zusammenlebens immer mehr bezahlt). Das er keine Selbsthilfe anwenden sollte habe ich auch schon vermutet , aber um verbotene Eigenmacht würde es sich doch nicht handeln oder?? - sprich: wäre es wirklich Diebstahl bzw Unterschlagung wenn er sich den Wagen wiederholt???? Und was für eine Aussagekraft hat denn die Äußerung der Ex-Freundin das ihre Mutter ein Betreten des Grundstücks nicht dulden würde?? Muss das die Mutter nicht selber machen??? Nochmal viellen Dank und vielleicht weißt du ja auch bei denn nächsten Fragen auch noch Rat Gruß Augustinus |
| |||
| AW: Auto auf fremden Grundstück, Zugang wird verweigert Da sie die Schlüssel hatte wäre es von ihreer Seite aus eine Unterschlagung (StGB § 246). Verbotene Eigenmacht wäre jetzt nur der Hausfriedensbruch als Besitzstörung, wobei die Mutter das Hausrecht ausübt. Sollte die Ex ebenfalls dort wohnen, kann sie allerdings als Garant ihrer Mutter gegenüber ebenfalls das Hausrecht ausüben. Als Eigentümer (ich gehe mit der Annahme, dass kein Vertrag besteht, dass die Ex irgendwie zum Besitzer macht) würde der A weder Diebstahl noch Unterschlagung begehen. Empfehlenswert hier wäre nach wie vor, die Ex sowie ihre Mutter auf die Rechtslage hinzuweisen. Da es durch den Sachwert von über 50,00 ein Offizialsdelikt ist sollte auch vermerkt werden, das eine Anzeige nicht nötig ist, sondern automatisch durch die Staatsanwaltschaft erfolgen würde. Die Mutter könnte meines Wissens nach durch die Kenntnisnahme (falls sie dann ihre Tochter trotzdem hilft) der Beihilfe schuldig machen. Sollte der Zutritt weiterhin verwehrt bleiben wäre eine Einschaltung der Polizei nicht aus dem Weg zu gehen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Schaden bei Handwerksarbeiten an fremden Auto | Versicherungsrecht | 25.11.2009 12:54 |
| Zugang zum Grundstück versperrt | Nachbarrecht | 09.09.2009 06:25 |
| Zugang zu fremden Konto | Computerrecht / EDV-Recht | 09.03.2007 16:00 |
| Grundstück mit fremden Bäumen bepflanzt | Nachbarrecht | 03.03.2007 21:02 |
| Zugang gemeinsam genutzter Räumlichkeiten verweigert | Immobilienrecht | 12.07.2006 23:18 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios