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Auktionen: mindj,Beschränkt geschäftsfähig & irrtümlicher Preis - Hilfe

Dies ist eine Diskussion zu Auktionen: mindj,Beschränkt geschäftsfähig & irrtümlicher Preis - Hilfe innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 26.02.2007, 09:52
Boardneuling
 
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Question Auktionen: mindj,Beschränkt geschäftsfähig & irrtümlicher Preis - Hilfe

Habe so meine schwierigkeiten,
brauche hilfe....




A ist ein aufgeweckter Dreijähriger, der laut seinen Eltern „am Computer schon ein Genie
ist“. Als seine Mutter M - die kurz auf der Seite des Internet-Auktionshauses „iBay“
unterwegs war - einkaufen fährt, ohne sich aus ihrem User-Account auszuloggen, sieht A
seine Chance gekommen. Getreu dem Motto „3, 2, 1, meins“ klickt sich der Kleine durch
verschiedene Seiten, bis er das Angebot für einen gebrauchten Mercedes SL 55 AMG öffnet.
Begeistert vom schnittigen Design und der extravaganten Farbe (rosa) klickt A auf die
„Sofort-Kaufen“-Funktion. M erfuhr erst von dem „Schnäppchen“, als sie eine E-Mail über
die erfolgreiche „Ersteigerung“ des Wagens erhielt, in der sie dazu aufgefordert wurde sich
umgehend mit dem Verkäufer, dem Autohaus „X-GmbH“, in Verbindung zu setzen um den
Kaufpreis von 50.000 € zu zahlen. M schrieb dem Autohaus umgehend, dass sie den Kauf
rückgängig machen wolle. K, der Geschäftsführer der X-GmbH, der froh war den Mercedes
endlich los zu sein, bestand weiterhin auf Zahlung. Wie ist die Rechtslage?

1. Abwandlung: Was wäre, wenn nicht der A, sondern seine achtjährige Schwester B den
Wagen gekauft hätte?

2. Abwandlung: Kurze Zeit später ersteigert der Vater des A (V), der „iBay“ ebenfalls zu
schätzen weiß, einen gebrauchten BMW 330ci. Er ist hoch erfreut, da sein höchstes Gebot
lediglich 580 € beträgt. Die Stimmung des V verschlechtert sich allerdings, als er sich mit
dem Verkäufer P zwecks Abwicklung des Geschäftes in Verbindung setzt. Dieser wendet
nämlich ein, er habe als Mindestpreis für den Wagen 10.000 € eingeben wollen, sich jedoch
vertippt, sodass der Mindestpreis lediglich bei 100 € lag. Aus diesem Grund fühle er sich auch
nicht an den Vertrag mit V gebunden. V hingegen will sich sein Schnäppchen nicht entgehen
lassen und verlangt weiterhin den BMW. Zu Recht?



also, fall 1....

fällt weg... da minderjährig gem. §104 nr 1 BGB
nicht wahr ?

abwandlung 1....

8jährige sind ja beschränkt geschäftsfähig...
wirksam? schebend unwirksam oder unwirksames geschäft?
-> wirksam kann doch nicht, weil kein rechtlich vorteilhaftes geschäft vorliegt oder ?
->schwebend ... kann auch nicht weil wirksamkeit abhängig ist von genehmigung ... und es besteht ja keine von den gesetzlichen vertretern
--- -------> somit müsste es doch ein unwirksames geschäft sein

oder sehe ich etwas nicht ?????



abwandlung 2:

die auktion ist doch auch nur ein invitatio, nicht wahr ? somit bestehen keine herausgabeansprüche ...
müsste ich auf §119 I 1 bgb ivm 121 I bgb (unverzüglich) eingehen?

oder übersehe ich da was ?



wie ihr seht, ich brauche eure hilfe....

danke....
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