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Ansprüche beim gutgläubigen Erwerb, Zuckerfälle des RG

Dies ist eine Diskussion zu Ansprüche beim gutgläubigen Erwerb, Zuckerfälle des RG innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 10.06.2007, 00:43
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Ansprüche beim gutgläubigen Erwerb, Zuckerfälle des RG

Hallo

kann mir vielleicht jemand bei diesem fall helfen?

folgender Fall, der vielen bekannt sein müsste:

Eigentümer verkauft Sache für 7.500 unter Eigentumsvorbehalt an V, ohne die Sache schon zu übergeben. Vor vollständiger Kaufpreiszahlung veräußert V diese !mit einem höheren Kaufpreis- für 10.000! an gutgläubigen K unter Abtretung der Herausgabeanspruchs gegen einen Lagerhalter, bei dem die Sache durch den Eigentümer gelagert wird. Dieser Lagerhalter übergibt die Sache nun dem K. dies ist bis hier unproblematisch (mittelbarer Nebenbesitz schon besprochen).
K ist Eigentümer.

Nun frage ich mich welche Ansprüche der frühere Eigentümer gegen den V, mit dem er also den Kaufvertrag geschlossen hat, hat (Zahlung des restlichen Kaufpreises, GoA, Gewinn 2500?)

aber vor allem welche Ansprüche hat der frühere Eigentümer gegen den jetzigen Eigentümer K???

Ich wäre sehr dankbar für einen Anhaltspunkt.
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Alt 10.06.2007, 07:46
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AW: Ansprüche beim gutgläubigen Erwerb, Zuckerfälle des RG

Anspruch aus § 816 Abs. 1 S. 1 BGB auf Herausgabe des Erlangten, bei nachträglicher Genehmigung der Verfügung.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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