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anfechtung wenn bevollmächtigter vertrag geschlossen hat??

Dies ist eine Diskussion zu anfechtung wenn bevollmächtigter vertrag geschlossen hat?? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 25.09.2009, 10:19
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anfechtung wenn bevollmächtigter vertrag geschlossen hat??

Hallo,

ich habe eine Frage und zwar geht es darum, dass ein Bevollmächtigter einen Vertrag mit einem Dritten geschlossen hat. Dieser Dritte hat eine Auftragsbestätigung per Fax an den Vollmachtgeber geschickt, aber der Vollmachtgeber hat das Fax nicht gesehen, weil er es unter seine Zeitungen gemischt hat.
Jetzt sagt der Vollmachtgeber zu dem Dritten, dass er nichts von dem Bestätigungsfax wisse und deshalb notfalls anfechten würde.

Ist es möglich, dass der Vollmachtgeber den Vertrag anfechten kann, wenn der Bevollmächtigte ihn geschlossen hat?

Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte :-)
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  #2 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 10:44
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AW: anfechtung wenn bevollmächtigter vertrag geschlossen hat??

M.E. ja, da er ja über § 164 Abs.1 gebunden ist und Vertragspartner geworden ist, kann er ja auch anfechten.........
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  #3 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 10:49
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AW: anfechtung wenn bevollmächtigter vertrag geschlossen hat??

Aus welchem Grunde den anfechten?
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  #4 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 10:50
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AW: anfechtung wenn bevollmächtigter vertrag geschlossen hat??

Sofern eine wirksame Stellvertretung vorgelegen hat, ist der Vertrag zwischen dem Vollmachtgeber und der Vertragspartei zustande gekommen.

Dem SV ist leider nicht zu entnehmen, ob der Bevollmächtigte bereits einen Vertrag unterschrieben hat oder lediglich einen mündlichen Auftrag erteilt hat. Weiterhin lässt sich anhand eines Faxprotokolls auch ziemlich einfach nachweisen, ob die Auftragsbestätigung tatsächlich gefaxt wurde.

Sofern kein wirksamer KV zustande gekommen ist, bedarf es auch keiner Anfechtung.

Zur Beurteilung des Falls wäre es sinnvoll zu wissen, mit was für einem Vertrag wir es zu tun haben, wer Vertragspartei ist (Privatperson, Unternehmer ..) und ob das Geschäft im Rahmen der Vollmacht abgeschlossen werden konnte.
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