Dies ist eine Diskussion zu Anfechtung des Widerrufs? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Anfechtung des Widerrufs? Hallo! Kann man einen Widerruf nach § 130 I anfechten? Gruß |
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| AW: Anfechtung des Widerrufs? Zitat:
gibt es denn einen Anfechtungsgrund? |
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| AW: Anfechtung des Widerrufs? Da die Frage hier im Unterforum "Zivilrecht - Examensvorbereitung" gestellt wurde, habe ich mal nachgeschaut, ob ich helfen kann und daher im Münchener Kommentar zum BGB und im Staudinger nachgesehen. Beide Kommentare schweigen zu dieser Frage. Das hilft schon einmal weiter, denn bei Ihrer Recherche können Sie sich nun anderer Literatur zuwenden. Mehr kann ich leider auch nicht dazu beitragen. |
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| AW: Anfechtung des Widerrufs? Zitat:
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| AW: Anfechtung des Widerrufs? Zitat:
Konstruiertes Beispiel für deine Frage : 12.00 Uhr Käufer WE (will Auto kaufen) per Brief 12.15 Uhr Käufer Widerruf (will Auto doch nicht kaufen) per Tel., WE (will Auto kaufen, kann dann am nächsten Tag nicht wirksam werden, §130 I S.2). Grund für Widerruf war aber, dass der Verkäufer selbst Gangster losgeschickt hat, damit diese ihn überreden das Auto nicht kaufen zu wollen. Warum sollte dann §123 BGB nicht anwendbar sein? Gut der gebastelte Sachverhalt ist ein wenig seltsam ... aber was solls.. Geändert von Siobhan (17.11.2009 um 20:47 Uhr). |
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| AW: Anfechtung des Widerrufs? Zitat:
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| AW: Anfechtung des Widerrufs? Zitat:
Warum sollte der Widerruf diese Kriterien nicht erfüllen? |
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| AW: Anfechtung des Widerrufs? Zitat:
b) Weil § 130 BGB zwischen a) Willenserklärung (Wille + Erklärung) und b) deren Zugang (Wirksamwerden) trennt und der Widerruf m. E. nicht in die Schublade a) "Willenserklärung", sondern in die Schublade b) "Zugang" gehört, nämlich: wie verhindere ich das Wirksamwerden bzw. den Zugang bzw. das Wirksamwerden trotz Zugangs einer Willenserklärung. Aber auch das will nichts heißen, nur so glatt will mir das nicht runter. Wenn Du recht hättest, wäre alles es kein Problem. Willenserklärungen sind anfechtbar. |
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| AW: Anfechtung des Widerrufs? Zitat:
oder gibt es hiergegen dogmatische Einwendungen? |
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| AW: Anfechtung des Widerrufs? Irgendwie stehe ich dem auch eher skeptisch gegenüber, immerhin würde der Erklärungsempfänger erheblich unter dieser Behandlung leiden. Ich habe hier auch schon Kommentare und Lehrbücher gewälzt, leider ohne Erfolg. |
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