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AGBs

Dies ist eine Diskussion zu AGBs innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 04.03.2007, 16:45
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AGBs

Hallo,

ich schreibe morgen eine Rechts-Klausur und blick hier immernochnicht durch.
Wäre super wenn ihr mir helfen könntet.

Hauptsächlich werden die AGBs behandelt.
Könntet ihr mir die erklären?
- was versteht man darunter?
- Vorraussetzungen für dessen Gültigkeit
- Vor- und Nachteile der Einbeziehung in den Vertrag für die Vertragspartner
- Wirksamkeit

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 17:33
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AW: AGBs

-was man darunter versteht, ist in § 305 I 1 BGB definiert.

-Voraussetzung für die Wirksamkeit ist, dass sie zunächst wirksam in den Vertrag einbezogen wurden (Anforderungen vgl. § 305 II BGB -> Hinweis bei Vertragsschluss, Möglichkeit der Kenntnisnahme, Einverständnis des Gegners)

Zudem dürfen die AGB´s keine überraschenden Klauseln beinhalten, § 305c I BGB

Weiterhin müssen die Klauseln einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB standhalten, um wirksam zu sein.
Prüfungsreihenfolge: 1. Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, § 309 BGB
2. Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit, § 308 BGB
3. Generalklausel § 307 BGB (erst Absatz 2, dann Abs. 1)

->Rechtsfolgen: § 306 BGB (unwirksame Klauseln nicht Vertragsbestandteil, Vertrag bleibt aber grds. bestehen (Ausnahme: Abs. 3). Anstelle der unwirksamen Regelungen treten gesetzliche regelungen, Abs. 2.

-Vor-und Nachteile: mhhh, ein Nachteil für den Verwender wäre, dass AGB´s der Inhaltskontrolle unterliegen, Individualabreden (vgl. § 305b BGB) nicht...

- Wirksamkeit: siehe Punkt 2
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  #3 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 18:14
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AW: AGBs

Super, danke

falls euch/dir sonst noch was zu Vor- und Nachteilen einfällt, wäre ich euch/dir sehr dankbar.

MfG
Dsancez
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