Dies ist eine Diskussion zu Abtretung der LV bei Hypotheken innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Abtretung der LV bei Hypotheken Hallo, folgender sachverhalt: Ich habe von 1992 - 2002 einen Hypovertrag mit einer Bank plus Absicherung einer LV (lebensversicherung) geschlossen. Diesen Vertrag habe ich dann ab 2002 wieder mit neuen Zinssatz 10 Jahre verlängert! Ich bin seit 1998 selbstständig!Meine Bank hat mir dann 2002 einen Vertrag zugesandt und nicht nach meine Verhältnissen gefragt,ich hätte ja auch mittellos / arbeitslos sein können! Frage: Ist das nicht fahrlässig von der Bank,den als Selbstständiger wäre das Darlehen nicht genehmigt worden! Es wurde auch für die 1992 abgetretene LV keine neue Abtr. Erklärung für den neuen Vertrag zugeschickt! Folgender Satz steht im Antrag: Die der Bank gestellten Sicherheiten,insbesondere die Grundpfandrechte,bleiben bestehen und dienen weiter zur Sicherung aller Ansprüche der Bank aus diesem Darlehensverhältnis sowie -mit Ausnahme von an die Bank abgetretenen Kapitallebensversicherungsansprüchen - aus etwaigen anderen, auch künftigen,Darlehensverhältnissen. Frage 2: Heißt das,die LV ist jetzt frei? ( siehe ...mit Ausnahme..) Wie gesagt,ich habe keine neue Abtretung unterzeichnet ,auch hat die Bank sich mit drei anderen Banken zusammen geschlossen unter neuem Namen und sicher auch neuen Verhältnissen! Können sie mir helfen? Vielen Dank |
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