Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

§§ 437 Nr 3; 280 I, II; 286 - Verzug der Nachlieferung

Dies ist eine Diskussion zu §§ 437 Nr 3; 280 I, II; 286 - Verzug der Nachlieferung innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 00:05
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2008
Beiträge: 26
Keine Wertung, 13.taucher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 13.taucher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 13.taucher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 13.taucher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 13.taucher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 13.taucher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 13.taucher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 13.taucher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 13.taucher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 13.taucher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
§§ 437 Nr 3; 280 I, II; 286 - Verzug der Nachlieferung

Hallo,

wieso ist §§ 437 Nr 3; 280 I, II; 286 beim Verzug der Nachlieferung die richtige Anspruchsgrundlage? § 437 Nr 3 nennt § 286 doch gar nicht! (so auch die Argumentation beim Nutzungsausdallschaden/ Betriebsausfallschaden)?!

Durch die Fristsetzung für § 437 Nr 1 läge eine konkludente Mahnung vor. Aber warum geht man nicht gleich auf §§ 280 I, II, 286?

Begründet wird dies nicht einhellig, sondern lediglich lapidar als "nur-so-ist-es-logisch" dargestellt. Beispiel in Staudinger, Eckpfeilder des Zivilrechts, 2008, Seiten 596 f:

"Befindet sich der Verkäufer mit der Nacherfüllung in Verzug und entsteht dem Käufer dadurch ein Schaden, bestimmt sich sein entsprechender Schadensersatzanspruch nach §§ 437 Nr 3, 280 Abs 1 und 2, 286.
...
Umstritten ist in diesem Zusammenhang die Behandlung von Nutzungsausfallschäden.
...
Die Vorschrift [Anm. § 437 Nr 3] verweist ausdrücklich auf § 280, so dass zwar auf den ersten Blick § 286 (über § 280 Abs 2) anwendbar sein könnte; andererseits nimmt § 437 Nr 3 ausdrücklich auf § 281 und § 283 Bezug, obwohl auf diese ebenfalls schon in § 280 (Abs 3) verwiesen wird. Daraus lässt sich der Umkehrschluss ziehen, dass die anderen, zusätzliche Voraussetzungen aufstellenden Schadensersatzvorschriften, auf die § 280 verweist, im Falle eines Schadensersatzanspruchs aufgrund der Mangelhaftigkeit der Kaufsache nicht anwendbar sein sollen; dazu gehört eben § 286.

Ist das nicht ein Widerspruch, wenn erstmal § 286 gelten soll, aber dann doch nicht?
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Nachlieferung Wiki 04.06.2010 19:28
Nachlieferung bei Gattungsschuld Kaufrecht / Leasingrecht 01.04.2008 19:04
Wer zahlt Anwaltskosten - Verzug oder nicht Verzug? Kostenrecht 27.09.2007 18:41
Frage zur Nachlieferung (§ 439 (1) BGB) Kaufrecht / Leasingrecht 13.11.2006 19:35





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN