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§ 7 I StVG

Dies ist eine Diskussion zu § 7 I StVG innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 30.03.2007, 22:48
Boardneuling
 
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§ 7 I StVG

Hallo zusammen,

hab ne Frage zu § 7 I StVG. In meinem Fall wird derFrahrradfahrer A vom Traktorfahrer B angefahren und zieht sich eine Kopfverletzung zu, die Behandlungskosten bekommt er hiefür natürlich erstattet. Nur als A einige Zeit später am PC sitzt erleidet er einen epileptischen Anfall und zieht sich dabei an seinem Schreibtisch eine Wunde zu. Es stellt sich heraus, dass er aufgrund der Kopfverletzung nun dauerhaft an Epilepsie erkrankt ist. Bekommt er die Behandlungskosten nach 7 I auch hierfür erstattet? Klar, die Epilepsie ist ein adäquater Folgeschaden, nur is das ja ein komplett neuer "Unfall" !?

Bin für jede Hilfe dankbar...
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Alt 31.03.2007, 10:24
V.I.P.
 
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AW: § 7 I StVG

Da unter http://www.swissepi.ch/web/swe.nsf/1e2f90404f4b2e4ac125719f0038544d/93678c4501034449c125719f003e3325/$FILE/Kopfverletzungen%20und%20Epilepsie.pdf der Straßenverkehr als Nr. 1 für das"Eintreten" einer Kopfverletzung benannt ist und es auf deren Art und Schwere ankommt, sehe ich die "Krankheit" zumindest als Folgeschaden. Ob hier immernoch § 7 I StVG anzuwenden ist, weiß ich leider nicht.
__________________
Gruß
Daniel

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE!
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  #3 (permalink)  
Alt 01.04.2007, 15:15
Boardneuling
 
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AW: § 7 I StVG

danke für deine antwort..

hab noch ne kleine zusatzfrage: sehe ich es richtig dass es auf der Rechtsfolgenseite zwischen § 7 I StvG und 823 I BGB eigentlich keine Unterschiede v.a. hinsichtlich des Schadenersatzes gibt? Es gibt für Tötung und örperverletzung zwar Modifikationen (§§ 11, 10 StVG), aber im Endeffekt kommt da doch das gleiche bei raus oder?
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