Dies ist eine Diskussion zu § 286 und § 281 innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| § 286 und § 281 Hey, ich hab eine kurze Frage. A schließt mit B einen Kaufvertrag über 3 Autos und bezahlt direkt. Sie sprechen ab, dass B in 3 Tagen liefern soll. Der B fährt allerdings zwei Autos davon schrottreif und liefert deswegen nur ein Auto. Daraufhin mietet sich A 2 Ersatzautos und schickt B eine Mahnung mit 3-wöchiger Frist zur Leistung der 2 übrigen PKW. Nach einer Woche liefert B ein weiteres Auto, das dritte jedoch kann er noch nicht liefern. Darum kauft A sich jetzt das dritte Auto selbst bei einem anderen Händler und muss dort 1000€ mehr bezahlen. Ich denke, A könnte aus §§ 280, I, III, 281 den Kaufpreis des selbst gekauften Autos verlangen und auch damit seine 1000€ Mehrkosten ausgleichen. Über §§ 280 I, II, 286 müsste er die Mietpreise für die 2 Autos ersetzt bekommen. Ich stelle mir nun die Frage, wieso er laut Musterlösung nicht auch aus §§ 280, I, II, 286 den Preis des selbst gekauften dritten Autos fordern kann. Dieser Schaden beruht doch auch auf der Verzögerung?! Ich vermute, dass es was mit der Abgrenzung zw. SchE neben und statt der Leistung zu tun hat, aber genau herleiten kann ich es mir nicht. |
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| AW: § 286 und § 281 Bei §§ 280 I, III, 281 folgt aus dem Sinn und Zweck der Nachfristsetzung, das es um Schäden geht, die bei Erfüllung (bzw. Nacherfüllung) entfallen wären. Dagegen bleiben die Verzugsschäden nach §§ 280 I, II, 286 auch bei (verspäteter) Leistung bestehen. D.h. auch wenn B die restlichen Autos nach 3 Wochen geleistet hätte, bleiben die Mietkosten bestehen. Es handelt sich also um Verzugsschäden. Hätte er das letzte Auto innerhalb der Frist geleistet, wären die Anschaffungskosten für das Ersatzfahrzeug weggefallen. Der Schaden wäre somit entfallen, wenn die Leistung zum spätestmöglichen Zeitpunkt noch erbracht worden wäre. Der Schaden wird dann über §§ 280 I, III, 281 ersetzt. Mir persönlich hat die (prägnante) Darstellung bei Medicus/Petersen, BR, 22. Aufl., Rn. 237 f. sehr geholfen. |
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