Dies ist eine Diskussion zu 14 Jahre mit Fahrkarte soll Schwarzfahren weil er körperlich zu gross ist ? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| 14 Jahre mit Fahrkarte soll Schwarzfahren weil er körperlich zu gross ist ? Hallo an alle nehmen wir mal folgendes an : Vorweg K. wohnt im moment nicht im Haushalt der Vaters ist dort aber gemeldet. Kevin (K.) fährt eines tages mit dem Zug von a nach b ,er hat für diese strecke ein Monatsticket ( schüler funticket)wie schon so oft wird er vom Schaffner kontroliert. K. zeigt brav sein ticket vor, der Schaffner ist der Meinung das K. zu alt währe und sich ausweisen solle . Da K. erst 14 jahre alt ist hat er keinen Ausweiss bei sich , er befindet sich zusätzlich auch noch im Schulwechsel so das kein gültiger Schülerausweiss vorhanden ist . Der Schaffner schreibt sich die Personalien auf und überprüft diese mit der Krankenkarte des K. Es kommt keine Polizei oder ähnliches. Nach ca 10 wochen bekommt der Vater ( V.)des K. einen Brief , vom Inkasso unternehmen die Fordern 80 euro . 40 fürs Schwarzfahren und nochmals 40 gebühren . V. wundert sich sehr und ruft dort an , das i. besteht auf die forderung und sagt es währe vollkommen normal kinder mit 14 jahren zu verklagen .? nun meine fragen ist es ausreichend die personalien durch eine Krankenkarte festzustellen? Soll die summe beglichen werden oder widersprochen werden ? was währe in solch einen fall am besten zu tun ? vielen dank für eure antworten |
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| AW: 14 Jahre mit Fahrkarte soll Schwarzfahren weil er körperlich zu gross ist ? Wenn doch eine gültige Fahrkarte vorhanden war, muss auch nichts gezahlt werden. V widerspricht der Forderung und begründet dies ausführlich. Malti
__________________ Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau. |
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| AW: 14 Jahre mit Fahrkarte soll Schwarzfahren weil er körperlich zu gross ist ? Selbst wenn er schwarzgefahren wäre, und die Eltern Schwarzfahren, per se nicht gestatten wäre eine Forderung nicht durchsetzbar. Die Forderung stammt aus den AGB den Verkehrsunternehmens, diese AGB können nur zur Geltung kommen, wenn ein gültiger Vertrag entstanden ist, ein Minderjähriger der einen Vertrag (z.B. durch einsteigen in einen Zug) abschließen möchte, bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, wenn diese nicht besteht ist der Vertrag schwebend unwirksam. Wenn die Eltern nun sagen wir genehmigen den Vertrag nicht, oder schweigen ist der Vertrag endgültig unwirksam. Somit besteht kein Anspruch auf einen vertraglichen Schadenersatz, da ja kein Vertrag besteht (vgl. Lehrbuch BGB-AT Schmidt). Im Übrigen habe ich in einer Privatrechts Klausur (zwar nur ne Probeklausur aber immerhin) diese Lösung vertreten und 9 Pkt. erreicht. Im Übrigen müsste das Verkehrsunternehmen den Beweis führen, dass Kevin ohne Fahrausweis gefahren ist, das wird nicht gehen, es wird ja einen Vermerk geben wann die Fahrkarte ausgestellt wurde. Und es ist normal dass Kinder in dem Alter keinen Ausweis mit sich führen, selbst Erwachsene brauchen den nicht mit sich zuführen. Über die Krankenkassenkarte kann man gar nichts überprüfen, die Karte hat a kein Foto um zu überprüfen wer vor einem steht, und b kein Geburtsdatum, ohne den Nachnamen zu kennen würde ich sagen, der Name Kevin ist nicht ganz selten ;-) |
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| AW: 14 Jahre mit Fahrkarte soll Schwarzfahren weil er körperlich zu gross ist ? Für gewöhnlich lohnt es sich nicht, das Widerspruchsschreiben an ein Inkassobüro großartig zu begründen; meistens ist denen intern entweder bekannt, dass die Forderung auf wackligen Beinen steht - dann schalten die sowieso noch einen Anwalt ein; und wenn sie das nicht wissen, werden die noch einen Schriftsatz schicken und noch einen und seh nicht auf die Begründung eingehen. Aber im obigen Fall die Rechnung zu begleichen wäre Quatsch, wo doch ein gültiges Ticket (!)vorhanden ist; nur nicht vor'm schriftlichen Druck des Inkassobüros einknicken. |
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| AW: 14 Jahre mit Fahrkarte soll Schwarzfahren weil er körperlich zu gross ist ? Da frage ich mich doch, warum K nicht zum Verkerhrsunternehmen gefahren ist und dort sein Ticket nachträglich vorgezeigt hat. |
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| AW: 14 Jahre mit Fahrkarte soll Schwarzfahren weil er körperlich zu gross ist ? Weil der Fall schon über ein halbes Jahr her ist!!!
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: 14 Jahre mit Fahrkarte soll Schwarzfahren weil er körperlich zu gross ist ? Im allgemeinen hat man eine Woche Zeit sein personenbezogenes Ticket,das sind meines Wissens nach alle Schülertickets, vorzuzeigen. Dann wird lediglich eine Verwaltungsbegühr fällig.Manche Verkehrsunternehmen geben einem sogar 2 Wochen Zeit.
__________________ Auch Kontis sind nur Menschen :-) |
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| AW: 14 Jahre mit Fahrkarte soll Schwarzfahren weil er körperlich zu gross ist ? Genaues steht in den AGBs der Verkehrsbetriebe. Die Kullanz regelt jedes Unternehmen anders. Unabhängig davon wollte ich nur drauf Hinweisen, das die Frage von Februar war.
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: 14 Jahre mit Fahrkarte soll Schwarzfahren weil er körperlich zu gross ist ? Hallo ihr Lieben , Der Vater von K hat es so gemacht wie es jan050986 oben beschrieben hat . Die Verkehrsbetribe haben die Forderung fallen gelassen . Danke für die vorschläge |
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