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Zweifel an Verursachung eines Schadens

Dies ist eine Diskussion zu Zweifel an Verursachung eines Schadens innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 14:10
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Zweifel an Verursachung eines Schadens

Hallo,
im folgendem Fall geht es um einen Lackschaden an einem Auto. Dieser Schaden soll an einer Feier vom Verursacher entstanden sein, da im Laufe dieser Feier 5mm dicke Korkplattenfragmente aus dem Fenster geworfen wurden. Eine dieser Korkplatten landete auf dem Auto mit dem Schaden auf der Motorhaube.
Die Versicherung würde nicht zahlen da der Schaden bedingt vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Nun wäre der Geschädigte zu einem Anwalt geganen, um über diesen die Schadenssumme für die Reparatur der Motorhaube, einzufordern.
Der Verursacher zweifelt allerdings stark daran, das die 5mm Dicken Korkplatten (ohne Holzrahmen, normaler, weicher Kork) es schaffen eine Delle mit Lackschaden plus 20 kleine (0,5mm) Lackschäden verursachen können. Ausserdem hätte der Lackschaden schon zu rosten angefangen, was nicht über nacht passieren kann.
Der Verursacher hat für ein Gutachten ein Teil der Korkplatte aufgehoben, sowie 2 Fotos mit seinem Handy von dem Schaden geschossen.

Der Verursacher hätte dem Anwalt zurückgeschrieben dass er ein Gutachten haben möchte. Die Antwort vom Anwalt würde besagen, dass ein Gutachtenskostenvorschuss verlangt wird von 1000€.
Der Verursacher war allerdings der Meinung dass der Geschädigte (wegen Beweißpflicht) das Gutachten zahlen müsse.

Nun die Frage:
Wie kommt der Verursacher aus der Sache raus ohne etwas zahlen zu müssen. Die Fragestellung ist dementsprechend "dreißt", da sich der Verursacher zu 90% sicher ist, den Schaden nicht verursacht zu haben und die Sache einfach hinter sich bringen möchte.

Mfg
Foxalem
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  #2 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 17:05
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AW: Zweifel an Verursachung eines Schadens

Erst einmal muss der Geschädigte beweisen, dass der Kork diesen Schaden hervorgerufen hat.


Der Verursacher hat jetzt 2 Möglichkeiten.

1. Den Schaden begleichen
2. Sich verklagen lassen und abwarten was das Gericht feststellt. Im Falle des Unterliegens sind die Kosten dann aber erheblich höher als jetzt. Pi mal Daumen sind es jetzt 1000 €. Nach einem Prozess in der ersten Instanz könnten es schon locker 2500 € bis 3000 € sein.


In jedem Falle könnte der Verursacher in der Zukunft beherzigen, dass es nicht in Ordnung ist Gegenstände aus Festern und / oder auf Fahrzeuge zu werfen.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 21:20
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AW: Zweifel an Verursachung eines Schadens

Danke für deine Antwort.
Der Verursacher wird es dann wohl drauf ankommen lassen und sich anklagen lassen, sollte der Geschädigte dies tun.

Allerdings möchte der Verursacher noch klarstellen dass er nicht das Auto treffen wollte. Hätte er auch nur ansatzweise gedacht das korkplatten so einen schaden verursachen könnten, hätte er dies nicht getan. Auch jetzt noch glaubt der Verursacher nich dass korkplatten dies tun könnten und würde freiwillig mehrere auf sein eigenes Auto werfen um dies zu beweisen.

Lg
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  #4 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 21:27
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AW: Zweifel an Verursachung eines Schadens

"Wie kommt der Verursacher aus der Sache raus ohne etwas zahlen zu müssen."
Na gar nicht. Er kann nur noch versuchen zu beweisen, dass die Platten nicht derart große Schäden verursachen konnten -- ER jedoch hätte dafür die Gutachterkosten zu zahlen, weil nach dem zunächst für´s Gericht genügenden Beweis ersten Anscheins zumindest irgend ein Schaden naheliegenderweise entstanden sein wird -- und das eben zunächst ´mal angenommenermaßen in der vom Geschädigten angegebenen Höhe (sofern nicht phantastisch).

Also Kohle wird schon in jedem Falle abzulassen sein, es kann nur (teuer ?) versucht werden, die Summe in Grenzen zu halten.
Das alles erscheint aber auch nicht allzu verwerflich angesichts des leider wenig sozialen Verhaltens des Schädigers.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.12.2011, 12:34
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AW: Zweifel an Verursachung eines Schadens

Hallo,

Zitat:
Zitat von CEMartin Beitrag anzeigen
ER jedoch hätte dafür die Gutachterkosten zu zahlen, weil nach dem zunächst für´s Gericht genügenden Beweis ersten Anscheins zumindest irgend ein Schaden naheliegenderweise entstanden sein wird -- und das eben zunächst ´mal angenommenermaßen in der vom Geschädigten angegebenen Höhe (sofern nicht phantastisch).
Das ist nicht zutreffend. Der Geschädigte hat grundsätzlich alle anspruchsbegründende Tatsache, also auch die Verursachung durch die Schadenshandlung, zu beweisen, wenn der (potentielle) Schädiger das bestreitet. Ein solcher Anscheinsbeweis, wie dargelegt, existiert nicht, auch bei Verkehrsunfällen, bei denen die Kollision der Fahrzeuge und die Alleinschuld des Schädigers unstreitig sind, nicht. Der Schädiger kann und darf immer den Schadenseintritt bestreiten (so ein Privatgutachten des Geschädigten diesen feststellt, muss er sich freilich auf dieses inhaltlich einlassen).

Hier muss der Geschädigte wie immer die Gutachterkosten vorschießen, richtiger Weise zahlt sie der Schädiger aber, wenn der Gutachter das bestätigt.

Gruß
Dea
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  #6 (permalink)  
Alt 24.12.2011, 13:29
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AW: Zweifel an Verursachung eines Schadens

Zitat:
Allerdings möchte der Verursacher noch klarstellen dass er nicht das Auto treffen wollte.
Das ändert aber nichts daran, dass er den Schaden begleichen muss, wenn er ihn verursacht hat.

Ein Anwalt ist für den Fall der Fälle hilfreich.
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  #7 (permalink)  
Alt 24.12.2011, 22:27
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AW: Zweifel an Verursachung eines Schadens

@ cmd.dea
Hmmm. So habe ich früher auch gedacht. Es war mir selbstverständlich, dass jeder Anspruchsteller auch selbst alle anspruchsbegründenden Tatsachen erschöpfend im Detail vorzutragen hat. Nur habe ich immer wieder erlebt / mitbekommen, dass es oft genug offenbar ausreicht, einfach irgendwie den Schaden zu behaupten und drittklassige Belege dem Gericht einzureichen -- der Beklagte durfte dann "seine Unschuld beweisen", was oftmals schwer / teuer ist. Vielleicht bin ich ja nur etwas praxisgeschädigt. Denn an sich möchte ich Dir sofort zustimmen...

EDIT : Wenn ich mir so Deinen beruflichen Wirkungskreis anschaue, spricht der -- in solchen Fällen mE dennoch existente -- Beweis des ersten Anscheins für meine Intention, Dir zustimmen zu wollen, weil Du´s sicher besser weißt als ich !
Übrigens : Diesen Anscheinsbeweis gibt es tatsächlich also nicht (mehr) ? Hatte ich damals aus einigen Lehrbüchern; aber vielleicht sind die längst nicht mehr up to date.
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Alt 25.12.2011, 10:13
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AW: Zweifel an Verursachung eines Schadens

Hallo,

Zitat:
Zitat von CEMartin Beitrag anzeigen
@ cmd.dea
Hmmm. So habe ich früher auch gedacht. Es war mir selbstverständlich, dass jeder Anspruchsteller auch selbst alle anspruchsbegründenden Tatsachen erschöpfend im Detail vorzutragen hat. Nur habe ich immer wieder erlebt / mitbekommen, dass es oft genug offenbar ausreicht, einfach irgendwie den Schaden zu behaupten und drittklassige Belege dem Gericht einzureichen -- der Beklagte durfte dann "seine Unschuld beweisen", was oftmals schwer / teuer ist. Vielleicht bin ich ja nur etwas praxisgeschädigt. Denn an sich möchte ich Dir sofort zustimmen...
Also da kann ich jetzt natürlich nichts zu sagen, was Du erlebt hast, aber rechtlich gesehen und auch vor Gericht ist es so. Natürlich gibt es in bestimmten Fällen Anscheinsbeweise, das kommt aber immer auf den ganz konkreten Fall und die Umstände an. So generalsieren kann man das nicht.

Zitat:
EDIT : Wenn ich mir so Deinen beruflichen Wirkungskreis anschaue, spricht der -- in solchen Fällen mE dennoch existente -- Beweis des ersten Anscheins für meine Intention, Dir zustimmen zu wollen, weil Du´s sicher besser weißt als ich !
Naja, tatsächlich bin ich mit genau diesen Fragen ständig befasst. Dennoch kommt auch mir immer wieder mal ein Urteil eines OLG oder gar des BGH vor, in dem bestimmten Fälle anders geregelt sind und das ich vorher nicht kannte.

Hinzu kommt, dass manchmal Anscheinsbeweise und Schlüssigkeit, bzw. Substantiierung durcheinander gebracht werden. Denn, wie ich schon sagte, wenn der Schädiger ausreichend konkret darlegt, dass und warum dieser Schaden durch dieses Ereignis eingetreten sein muss (insb. durch Parteigutachten), dann muss der Geschädigte (ggf.) hierauf auch ausreichend konkret eingehen und sagen, warum das nicht so wäre. Viele bleiben dann einfach bei "iss nicht so" und das reicht dann nicht aus. Andernfalls muss aber Beweis erhoben werden und dann muss der Geschädigte alles beweisen.

Zitat:
Übrigens : Diesen Anscheinsbeweis gibt es tatsächlich also nicht (mehr) ? Hatte ich damals aus einigen Lehrbüchern; aber vielleicht sind die längst nicht mehr up to date.
Wie gesagt, in genau dieser Art, bzw. so grundsätzlich gibt es ihn nicht, im Einzelfall kommt es aber insb. zu Umkehrungen, bzw. erhöhten Anforderungen an die Darlegungslast des Schädigers.

Frohes Fest!
Dea
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  #9 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 11:05
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AW: Zweifel an Verursachung eines Schadens

Danke !
Der Geschädigte kann also zunächst einfach vortragen, und wenn der vermeintliche Schädiger nicht beachtlich widerspricht, reicht´s für die Klagebegründung aus; -- im konketen Bestreitensfalle hingegen muss der Kläger jedoch nachtragen ggfls. mittels vorfinanzierten Gutachtens, dessen Kosten im Erfolgsfalle vom Beklagten zu erstatten sind, ja ? So wäre meine Welt wieder in Ordnung.

Ein frohes, friedliches (restliches) Fest und ein persönlich wie beruflich angenehm erfolgreiches Neues Jahr wünsche auch ich !
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  #10 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 15:12
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Zitat:
Zitat von cmd.dea Beitrag anzeigen
Denn, wie ich schon sagte, wenn der Schädiger ausreichend konkret darlegt, dass und warum dieser Schaden durch dieses Ereignis eingetreten sein muss (insb. durch Parteigutachten), dann muss der Geschädigte (ggf.) hierauf auch ausreichend konkret eingehen und sagen, warum das nicht so wäre.
Für den flüchtigen Leser: Ich nehme an, hier hast Du versehentlich "Schädiger" und "Geschädigter" vertauscht.
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"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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