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Zwangsvollstreckung wegen "Beleidigung"

Dies ist eine Diskussion zu Zwangsvollstreckung wegen "Beleidigung" innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #21 (permalink)  
Alt 20.05.2012, 14:17
V.I.P.
 
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AW: Zwangsvollstreckung wegen "Beleidigung"

Zitat:
Zitat von Zapatop Beitrag anzeigen
Begründet wurde die Kündigung mit § 543 BGB. Der Mieter befinde sich 10 Monate im Mietrückstand,
Und, ist das so?

Zitat:
wobei die Gesamtforderung ein wenig über 500, EUR (Fünfhundert!) liegt.
Das kann ausreichen, was hier aber keiner sagen kann.

Zitat:
Die Miethöhe wurde nicht schriftlich festgesetzt und auch zu keinem Zeitpunkt vorher eingefordert.
Mietverträge können auch mündlich geschlossen werden, die Miete wird nicht "eingefordert", sondern ist am Monatsanfang zu zahlen.

Zitat:
Außerdem hat der Mieter Ansprüche auf 15% Mietminderung über einen viel längeren Zeitraum, dessen Höhe den Mietrückstand überschreitet.
Das wird der Vermieter vermutlich anders sehen, so dass der Mieter das im Prozess beweisen müsste (wenn der Mangel rechtzeitig angezeigt wurde).

Zitat:
Weiterhin wurde die Kündigung mit einem Hausfriedensbruch begründet (§ 569 II BGB im Sinne von § 543 Abs. 1).
Bei einem Familienstreit, in dem es nicht um eine Mietsache ging, wurde die Ehefrau des Vermieters, nach ihren Angaben so beleidigt, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unmöglich sei (Es ist zu bemerken, dass der Vermieter selbst bei diesem Streit nicht anwesend war und seine Ehefrau vertraglich nicht als Vermieterin gilt. Im übrigen haben sich die Mieter stets still und korrekt verhalten.)
Wenn das zutrifft, könnte das durchaus ein Grund zur fristlosen Kündigung sein.

Zitat:
Der Mandant habe gemäß § 573 ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnidsses.
Das ergäbe sich aus obigem.

Zitat:
Widerspruch könne gem §§ 574 ff. eingelegt werden.
Frage: Ist das ratsam oder sollte erst bei einer Gerichtsverhandlung alles auf den Tisch kommen, um dem Anwalt des Vermieters die Möglichkeit der Einwände zu beschränken?
Es gibt im deutschen Zivilprozess keine Möglichkeit, jemanden durch das Zurückhalten von Einwänden und Vorbringen zu überraschen und ihm Gegenvorbringen abzuschneiden. Das ist ein Mythos aus amerikanischen Gerichtsfilmen. Das einzige, was man riskiert, ist, dass man rechtliche und prozessrechtliche Fristen versäumt und das Vorbringen nicht mehr berücksichtigt wird.

Gruß
Dea
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  #22 (permalink)  
Alt 25.05.2012, 09:10
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AW: Zwangsvollstreckung wegen "Beleidigung"

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
evtl gibt es gar keinen mietvertrag und/oder die beiden eheleute wohnen als untermieter im haus der eltern ? ....
Es besteht ein alter Mietvertrag. Ein neuer wurde mündlich geschlossen.
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  #23 (permalink)  
Alt 25.05.2012, 14:04
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AW: Zwangsvollstreckung wegen "Beleidigung"

Also besteht ein Mietvetrag. Und das, was da als Miete vereinbart wurde, ist jeden Monatsanfang zu zahlen.
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  #24 (permalink)  
Alt 25.05.2012, 15:29
V.I.P.
 
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AW: Zwangsvollstreckung wegen "Beleidigung"

Zitat:
Zitat von DrumBum
Ohne an dieser Stelle darauf einzugehen ob der Herausgabeanspruch begründet ist und die Kündigung wirksam war, kann eine solche "gerichtliche Zwangsvollstreckung" nicht ohne ein vorher ergangenes Räumungsurteil betrieben werden.

Dem Gerichtsvollzieher wird man nicht mehr - wie dea schon sagte - als ein müdes gähnen entlocken können.
Zustimmung.

@ "Zapatop:" Der Vollständigkeit halber möchte ich auf die Antworten in Ihrem Parallel-Thread verweisen.
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  #25 (permalink)  
Alt 25.05.2012, 18:02
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AW: Zwangsvollstreckung wegen "Beleidigung"

Zitat:
Zitat von semmel76 Beitrag anzeigen
@ "Zapatop:" Der Vollständigkeit halber möchte ich auf die Antworten in Ihrem Parallel-Thread verweisen.
Ach, herrjeh, Grummel.
__________________
"Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno)
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
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  #26 (permalink)  
Alt 26.05.2012, 14:21
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AW: Zwangsvollstreckung wegen "Beleidigung"

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Ach, herrjeh, Grummel.
Nicht ärgern, kommt öfter mal vor...
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  #27 (permalink)  
Alt 30.05.2012, 16:51
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AW: Zwangsvollstreckung wegen "Beleidigung"

Meines Wissens werden sowohl der Mieter, als auch der Vermieter gehört.
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  #28 (permalink)  
Alt 30.05.2012, 18:01
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AW: Zwangsvollstreckung wegen "Beleidigung"

Zitat:
Zitat von Fädder75 Beitrag anzeigen
Meines Wissens werden sowohl der Mieter, als auch der Vermieter gehört.
Und das bedeutet jetzt genau was?
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