Dies ist eine Diskussion zu Zwangsvollstreckung nach langer Zeit beantragen? Welche Kosten? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Zwangsvollstreckung nach langer Zeit beantragen? Welche Kosten? Der Gläubiger G ist Handwerker und hat beim Schuldner S diverse Renovierungsarbeiten mit hohem Materialaufwand nach einem Brand durchgeführt. S hat die Streitsumme von der Versicherung erhalten, jedoch nie an G weiterbezahlt. Nach dem normalen Mahnungsverlauf hat G einen Mahnbescheid beantragt und nun einen Titel im Grundbuch des S. Natürlich hat G auch eine Zwangsvollstreckung durch seinen Anwalt beantragt. Leider hat der Anwalt sich nie wirklich gekümmert und eine Pfändung oder die Abgabe einer EV gefordert (angeblich war diese bereits abgegeben). Wie kann G nun verfahren? Pfändung beantragen? Zwangsversteigerung des Grundstücks von S? Welche Kosten kommen auf G zu? G steht in der Liste der Gläubiger an 8. Stelle. Die Forderungen der anderen Gläubiger übersteigen den laut Gutachten angegebenen Verkehrswert enorm. |
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| AW: Zwangsvollstreckung nach langer Zeit beantragen? Welche Kosten? Hallo, gut erkannt. Eine Zwangsversteigerung verursacht Kosten und kommt meistens der an erster Stelle im Grundbuch stehenden Bank zugute. Die Abgabe der EV kann alle drei Jahre nach nachgewiesener fruchtloser Zwangsvollstreckung beantragt werden, oder jederzeit, wenn dem Gläubiger Vermögensänderungen des Schulders bekannt werden, was selten der Fall ist. Die Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger selbst betreiben, es besteht kein Anwaltszwang. So entstehen "nur" (überschaubare) Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten. Wenn G eine Bankverbindung des S bekannt ist (Kontonr. nicht erforderlich und auch nicht empfehlenwert sie anzugeben, wenn sie bekannt sein sollte, weil sich ansonsten die Pfändung auf dieses Konto beschränkt) dann sollte eine Bankpfändung veranlasst werden. Und wenn möglich vor Inkrafttreten des P-Kontos. Ist der Arbeitgeber bekannt, kann das Arbeitseinkommen gepfändet werden. Wenn nichts bekannt ist, dann erst einmal beim Vollstreckungsgericht anfragen (Titel beifügen), ob die Ev in den letzten drei Jahren abgegeben wurde. Sollte die EV nicht allzu alt sein, Protokoll anfordern (Kostenfaktor 15), daraus könnten sich weitere Vollstreckungsmöglichkeiten ergeben. Ansonsten nach Ablauf der dreijährigen Schonfrist, den GV mit der Mobiliarvollstreckung und Abnahme der EV beauftragen (Kosten bis zu 100). Grüße Chris |
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