Dies ist eine Diskussion zu Zwangsvollstreckung aus altem Titel innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Zwangsvollstreckung aus altem Titel aufgrund eines alten Titels hat ein Gläubiger eine Pfändung über ca. 2000 € eingeleitet, wobei die Schuld aber damals schon bezahlt wurde. Der Schuldner möchte nun eine Vollstreckungsgegenklage machen. Die Kontoauszüge von damals sind noch beim Schuldner vorhanden. Problem: Dem Schuldner ist zu Ohren gekommen, dass die Beweiskraft von Kontoauszügen beschränkt ist. Da das Verfahren lange zurück liegt (10 Jahre +), hat die Bank vermutlich auch keine Aufzeichnungen mehr darüber. Hat die Vollstreckungsgegenklage eine Aussicht auf Erfolg, wenn als Beweismittel nur der Kontoauszug vorliegt? Danke für Ihre Mühe |
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