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Zwangsversteigerung lastenübergang

Dies ist eine Diskussion zu Zwangsversteigerung lastenübergang innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 25.06.2011, 14:37
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Zwangsversteigerung lastenübergang

Hallo,

keine ahnung ob ich hier an der richtigen Stelle stehe aber es ist eh ein Sammelsorium von fakten.

Gehen wir mal davon aus das A eien ETW besitzt die vermietet ist. Es ergeht dann in 07 die Zwangsverwaltung. Der Mieter bleibt bis irgendwann Ende 09 und kurz darauf zb.Dez 09 wird die Aufhebung der Zwangsverwaltung aufgehoben. Gute 6 Monate später wird die ETW dann Zwangsversteigert. Soweit prima A ist froh und sagt jetzt bin ich die Probleme damit los. ABER dann kommt mitte 2011 eine Mahnung von den regionalen Stromversorger B. Vorher nichts weiter keine Rechnung keine Mahnung. A erklärt schriftlich dem B die lage mit Verwaltung und Versteigerung etc., aber dieser antwortet nur er wisse von nichts.

A ruft darauf hin bei B an und bekommt folgende aussage:

- A sei noch als Eigentümer in den Unterlagen und müsse somit zahlen
- Rechnung und 2 Mahnungen seien an alte Adressen von A gegangen
- der Zwangsverwalter habe sich bei B weder an- noch abgemeldet
- der neuer Eigentümer hätte sich bei B nicht angemeldet
- damit zurück zur ersten Aussage A hätte nun eben Pech und B könne nicht rückwirkend angemeldet werden damit sei A zur zahlung verpflichtet.


Wer muß denn nun Zahlen bzw. wer ist denn nun in die Verantwortung zu nehmen?
Konnte A denn nicht davon ausgehen das der neue Eigentümer mit Ersteigerung automatisch für ua. auch diese Dinge einstehen muß?
A hat erst in mitte 2011 von diesen Kosten erfahren, es gab auch keine Info darüber das A wieder Vertragspartner sei, A hätte sonst den Vertrag gekündigt. Beim Gasversorger von A lief es nämlich so ab.


Puh ich hoffe es ist nicht zu viel Schilderung, Aber könnt A da aus der Sache rauskommen??


Danke schon mal und viele Grüße
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