Dies ist eine Diskussion zu Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Zwangsversteigerung habe folgende Frage hoffe das mir wer helfen kann. Und zwar geht es darum das ein Haus versteigert werden soll da der jetzige Besitzer zu hohe Schulden gemacht hat. Das Problem ist das die Mutter des Besitzers auch noch in dem Haus wohnt und ein Wohnrecht besitzt. Da aber bei der Übergabe des Hauses noch Restschulden in höhe von 20000DM bestanden die noch von der Mutter zur vertigstellung des Hauses aufgenommen wurden, die aber nicht von dem Sohn bezahlt wurden sagte der Rechtsanwalt der Mutter das ihr Wohnrecht jetzt nur noch an zweiter Stelle steht und die Zwangsversteigerung an 1. Stelle! Ist das richtig so? Und wenn ja muss die Mutter dann nach der Versteigerung wiklich ausziehen? Habe nämlich wo anders gelesen wo es der gleiche Fall war das die Frau einfach nicht ausgezogen ist und man auch nichts dagegen tun konnte obwohl das Wohnrecht an 2. Stelle stand. |
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| AW: Zwangsversteigerung Sofern der beitreibende Gläubiger die Versteigerung aufgrund eines Rechts betreibt, das dem Wohnrecht im Rang vorgeht, geht das Wohnrecht gemäß § 91 ZVG mit der Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses unter. Dass das Recht dem Wohnrecht rangmäßig vorgeht, kann unterstellt werden, da ansonsten ein Darlehn von Banken nicht gewährt wird. Geht das Wohnrecht unter, so hat die Person kein Recht mehr in dem Haus zu wohnen. Um die Räumung herbei zu führen, bedarf es auch keines weiteren Titels mehr. Denn gemäß § 93 Abs. 1 ZVG findet die Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe gegen den Besitzer des Grundstücks oder einer mitversteigerten Sache aus dem Beschluß, durch welchen der Zuschlag erteilt wird statt. Dass es in Einzelfällen zu Verzögerungen bei der Räumung kommen kann, hängt mit den verschiedenen Schutzmöglichkeiten gegen die Räumung zusammen. Ob und wie schnell man ein Haus räumen muss, kann jedoch nur in jedem Einzelfall geklärt werden. Von anderen Fällen kann nicht ohne weiteres auf den Verlauf einer bestimmten Vollstreckung geschlossen werden. |
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| AW: Zwangsversteigerung Dem ist nichts hinzu zu fügen. Was mich natürlich nicht hindert |
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| AW: Zwangsversteigerung Naja wie gesagt ihr Wohnrecht würde Sie aus dem Grund verlieren da noch eine Last die von ihr aufgenommen wurde in Höhe von 20000DM bei der Überschreibung bestand. Und da diese Last von 20000DM nicht vom Sohn bezahlt worden sind verliert sie ihr Wohnrecht! Nur kann ich mir das irgendwie nicht vorstellen! |
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| AW: Zwangsversteigerung Zitat:
Auf das Haus wurde durch die Frau -sagen wir mal- eine Grundschuld aufgenommen. Danach hat sie das Haus auf ihren Sohn überschrieben und dieser hat ihr ein Wohnrecht eingeräumt. Dann seht das Wohnrecht an zweiter Stelle nach der Grundschuld, aus der die Zwangsvollstreckung beigetrieben wird und geht wie oben beschrieben unter. Allerdings setzt sich das Wohnrecht am Erlös aus der Versteigerung fort. Beispiel: Schulden: 10.000,- EUR Versteigerungserlös: 100.000,- EUR Resterlös, der nach Abzug aller Kosten an den Eigentümer fällt: z.B. 85.000 EUR Gemäß § 92 Abs. 2 ZVG kann die Frau dann eine Geldrente aus den 85.000 EUR verlangen. Nach der genauen Höhe der Rente und deren Berechnung darfst Du mich nicht fragen, da ich kein ZVG-Experte bin. |
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