Dies ist eine Diskussion zu Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Zwangsversteigerung Hätte der Kaufinteressent die Chance das Haus nach Einleitung der Zwangsversteigerung durch Absprache mit den Gläubiger, ohne die Zustimmung der zwei Schuldner das Haus zu erwerben oder geht das nur noch durch ersteigern und mit Zustimmung der Schuldner? |
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| AW: Zwangsversteigerung Der Eigentumsübergang geht entweder nur mit beiden (Noch-)Eigentümern und Zustimmung des Insolvenzverwalters oder nur über die Zwangsversteigerung. Wobei ich mich gerade Folgendes frage: 1. Wieso soll das Haus zwangsversteigert werden, wenn doch das Insolvenzverfahren läuft? 2. Wieso ist das Haus insgesamt in der Insolvenzmasse? Wenn es beiden zusammen gehört, dann befindet sich nur der Miteigentumsanteil des Mannes in der Masse. Wenn es nur dem Mann gehört, dann bedarf er zum Verkauf nur der Zustimmung des Insolvenzverwalters, nicht aber der der Frau! |
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