Dies ist eine Diskussion zu Zwangsräumung nach Hauskauf - Verkäufer räumen nicht, wer zahlt den Schaden? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Zwangsräumung nach Hauskauf - Verkäufer räumen nicht, wer zahlt den Schaden? Einen Monat vor dem vertraglich vereinbartem Räumungstermin meldet sich Familie B bei Familie A und erklärt einen Monat später als vereinbart räumen zu wollen. Familie A droht Familie B mit Zwangsräumung. Da eine Zwangsräumung auch ca. 1 Monat dauert, will Familie B weiterhin auf keinen Fall zum vereinbarten Termin räumen. 1.) Wie sollte Familie A am besten weiter vorgehen? 2.) Welche Kosten kann Familie A geltend machen? o Hotelkosten und Restaurantkosten? Gibt es hier einen maximalen Tagessatz? o Mehrkosten durch entgangene Eigenleistung, da wegen Beschleunigung mehr Handwerker beauftragt werden sollen? Wie kann und muss Familie A ihre geplanten Eigenleistungen beweisen? o Familie A plante den Umzug ohne Umzugsunternehmen. Wer zahlt bei Verzug die Zwischenlagerung des Hausstands und das Umzugsunternehmen? o Kann Familie A einen generellen Schaden durch den Verzug geltend machen, sozusagen als Entschädigung für die Unannehmlichkeiten? o Darf Familie A nach ihrer ursprünglichen Planung Handwerker beauftragen, obwohl sie fast sicher weiss, dass nicht geräumt ist zum vertraglich vereinbarten Termin? Wer würde den entgangenen Gewinn der Handwerkern zahlen müssen? 3.) Was genau heisst in so einem Fall die Schadensminimierungspflicht für Familie A? 4.) Wer trägt Anwalts-/Gerichtskosten vor/bei Verfahren zur Durchsetzung des entstandenen Schadens? Wie stehen die Chancen zur Durchsetzung der Ansprüche? 5.) Wie lange könnte es dauern bis die entstandenen Kosten Familie A erstattet werden? Vielen Dank für Antworten! MfG |
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| AW: Zwangsräumung nach Hauskauf - Verkäufer räumen nicht, wer zahlt den Schaden? Wenn alles bindend, wie auch notariell vereinbart und verbrieft wurde, entsteht dadurch ein Schadensersatz. Zu diesen gehören selbstverständlich auch die Kosten der Durchsetzung. Die Schadenssumme kann man beliebig hochaddierten, wird sich aber letztlich bei einer Vergleichssumme des Mietwertes einpendeln. Heißt, all dass tatsächlich entstandene Ungemach wird keine Vergütungsansprüche auslösen, schon gar keine Restaurantbesuche Familie A hat zwar den Anspruch, aber letztlich die vakante Zeit für Renovierung fiktiv geplant und wird diese Eigenleistung kaum beziffern können. Lg. aus München Ps. Als weiteres Vorgehen rate ich zu Wellness-Tagen um das Nervenkostüm zu erfrischen! Selbstverständlich ist der Schaden a´detail aufzulisten und geltend zu machen, einzuklagen. Hierzu sollte aber ein RA beistehen.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Zwangsräumung nach Hauskauf - Verkäufer räumen nicht, wer zahlt den Schaden? Das mit dem Schadensersatz ist richtig. Allerdings wird sich dieser nicht in Höhe des Mietwertes bewegen, sondern das umfasst dann sämtliche Schäden, die infolge des Nichteinziehunkönnens entstehen. zu dem Wohnwert kommen beispielsweise eine Vertragsstrafe für das Umzugsunternehmen, wenn die gebuchte Leistung nun nicht abgerufen wird, Hotelkosten, wenn es keine andere günstigere kurzfristige Wohnmöglichkeit gibt, Lagerkosten für die Möbel, die ausgeräumt, aber noch nicht wieder in der neuen Wohung eingeräumt werden konnten und so weiter. Kann ein teurer Spaß werden für die nicht fristgemäß räumende Familie... Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Zwangsräumung nach Hauskauf - Verkäufer räumen nicht, wer zahlt den Schaden? Monaco hat ja schon einiges angesprochen, daher nur kurz: zu 3: Wer Handwerker beauftragt, obwohl er weiß, daß diese ihre Tätigkeit nicht ausüben können, wird wohl weit überwiegnd für die Entstehung des Schadens anzusehen sein. Auf diesen Kosten bliebe man im Ergbenis also sitzen. Folge: Keine Handwerker beauftragen, wenn klar ist, daß es in die Hose gehen wird. zu 4: Wenn alles (v.a. die Auszugsvereinbarung) nachweisbar ist, stehen die Chancen sehr gut. zu 5: Das ist die Gretchenfrage. Kommt darauf an, wie viel bei den Schuldnern zu holen ist....
__________________ Gruß Augustus |
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| AW: Zwangsräumung nach Hauskauf - Verkäufer räumen nicht, wer zahlt den Schaden? kann.............. ![]() Auch eine Frage der Nervensache! Ich wollte hierbei nichts ausschließen, allerdings dachte ich schon bei "Eigenleistung", dass auch kein Vertrag zu einem Speditionsunternehmen vorliegt, welcher das Datum vor Kenntnisnahme trägt, etc. Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Zwangsräumung nach Hauskauf - Verkäufer räumen nicht, wer zahlt den Schaden? Zitat:
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: Zwangsräumung nach Hauskauf - Verkäufer räumen nicht, wer zahlt den Schaden? Zitat:
Manche denken gerade umgekehrt (um nicht zu sagen: die meisten): "Ein Anwalt kostet Geld - deshalb machen wir das allein, so schwer ist das ja ganz sicher nicht..."
__________________ Gruß Augustus |
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| AW: Zwangsräumung nach Hauskauf - Verkäufer räumen nicht, wer zahlt den Schaden? Zitat:
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: Zwangsräumung nach Hauskauf - Verkäufer räumen nicht, wer zahlt den Schaden? Das ist der Punkt - erst wenn dann alles im Eimer ist, dann ruft man nach einem Anwalt, der möglichst alle Kohlen aus dem Feuer holen soll. Es lohnt sich also, schon frühzeitig über eine entsprechende "Investition" nachzudenken. Ich kenne auch viele, denen es so gegangen ist und die teuer dafür bezahlt haben, daß sie nicht früher bereit waren, einen Anwalt zu bezahlen. Mein Hirn würde ich mir ja schließlich auch nicht selbst behandeln.... da gehe ich doch auch zum Arzt.
__________________ Gruß Augustus |
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| AW: Zwangsräumung nach Hauskauf - Verkäufer räumen nicht, wer zahlt den Schaden? Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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