Dies ist eine Diskussion zu Zustellung durch Boten vs. Bankgeheimnis innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Zustellung durch Boten vs. Bankgeheimnis hier die Fragestellung: x ist Kunde der Bank B und weigert sich seine 100.000,00 EUR verbindlichkeiten zurück zu zahlen. Die Z-GmbH hat sich gegenüber der B für x verbürgt und ist auch bereit die Bürgschaftssumme zu zahlen. Der B gelingt es nicht die Kontokündigung wirksam zuzustellen, da x zwar einwohnermeldeamtlich am ort "O" erfasst ist, sämtliche Einschreiben an diese Adresse jedoch mit dem Vermerk "X ist nicht unter der angegebenen Anschrift zu ermitteln" zurück kommen. Sämtliche Versuche eie aktuelle Adresse zu ermitteln gingen ins leere und die B hat langsam keine Lust mehr. Sie hat vor eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher vornehmen zu lassen, welcher ja auch bei Abwesenheit des x wirksam zustellen kann. Die Z möchte diese extrakosten vermeiden und bitet an, eine "persönliche Zustellung" zu veranlassen. Hierfür würde die B einem Mitarbeiter der Z das Kündigungsschreiben zuschicken, dieser würde es lesen, eintüten, dem x persönlich übergeben und anschließend der B eine entsprechende Erklärung zukommen lassen. Die B ist grundsätzlich kuilanzweise (also weniger Kosten zu verursachen) damit einverstanden... vor allem, da die B kein Interesse daran hat, dass das Schreiben im Wege der öffentlichen Zustellung wochenlang auf einem Amtsgericht gefangen ist. Nun sorgt sich allerdings der kleine Sachbearbeiter SB ob es nicht gegen das Bankgeheimnis verstoße dem MA der Z ein Kündigungsschreiben zu überlassen, welches Kontoabrechnungen und Kontodaten eines Dritten enthällt. FRAGE: - Kann die B eine Zustellung durch einen Boten (MA der Z) vornehmen lassen phne gegen das Bankgeheimnis zu verstoßen? - Könnte einem solchen Verstoß vorgebeut werden indem die B den MA der Z zur Verschwiegenheit verpflichtet? |
| |||
| AW: Zustellung durch Boten vs. Bankgeheimnis Da muß man sich zunächst mal fragen, welches "Bankgeheimnis" gemeint ist und welche rechtlichen Konsequenzen die Bank bei einem Verstoß befürchtet und vermeiden will. Allgemein läßt sich dies sagen:
Zitat:
Auf keinen Fall.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| bote, gerichtsvollzieher, zpo, zugang willenserklärungen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Zustellung ins Ausland durch Gerichtsvollzieher | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 02.06.2010 09:09 |
| Zustellung von Verwaltungsschreiben mit Frist durch private Zustelldienste rechtens? | Verwaltungsrecht / -prozeßrecht | 18.11.2009 17:28 |
| EV - Rechtskraft durch Zustellung - Teil 2 | Sozialrecht | 20.05.2009 16:34 |
| Zustellung durch GV | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 07.01.2009 17:53 |
| Zustellung einer Postsendung durch Ablage vor der Haustür | Bürgerliches Recht allgemein | 21.04.2006 17:39 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios