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Zivilklage gegen Minderjährigen (Schadensersatz)

Dies ist eine Diskussion zu Zivilklage gegen Minderjährigen (Schadensersatz) innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 15:15
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Zivilklage gegen Minderjährigen (Schadensersatz)

Hallo,

Angenommen P1 verklagt einen Minderjährigen wegen Schadensersatzforderungen der zu den Zeitpunkt unter 14 Jahre alt war,könnte man sich eigentlich auf §828 BGB beziehen? Da der verklagte zu dem Zeitpunkt erst 12 bzw. 13 war kann er eigentlich ja noch garnicht die Folgen des Sachschadens vorhersehen oder?
Wie seht ihr das?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 15:33
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AW: Zivilklage gegen Minderjährigen (Schadensersatz)

Einzelfall! Ein 12-Jähriger, der beispielsweise eine Fensterscheibe mit einem Stein einwirft, weiß schon sehr genau, dass dadurch ein Schaden entsteht und dass er ihn verursacht.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 15:35
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AW: Zivilklage gegen Minderjährigen (Schadensersatz)

Zitat:
Zitat von Nils1 Beitrag anzeigen
Hallo,

Angenommen P1 verklagt einen Minderjährigen wegen Schadensersatzforderungen der zu den Zeitpunkt unter 14 Jahre alt war,könnte man sich eigentlich auf §828 BGB beziehen? Da der verklagte zu dem Zeitpunkt erst 12 bzw. 13 war kann er eigentlich ja noch garnicht die Folgen des Sachschadens vorhersehen oder?
Wie seht ihr das?
So absolut kann das m.E. nicht gesehen werden

Ab einem Alter von 7 Jahren ist sie Deliktfähigkeit (um die es hier geht) zwar gegeben, aber mit der Einschränkung, dass bei Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht gegeben war - § 828 Abs. 3 BGB. Dies einzuschätzen bedürfte der Kenntnis des der Schadenersatzforderung zugrunde liegenden Sachverhalts.

Ergänzend wäre zu prüfen, ob nicht eine Haftung eines Personenaufsichtspflichtigen - §832 BGB - gegeben wäre.

Schlußendlich käme noch nach den Bestimmungen des § 829 BGB eine Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen in Betracht.

Ohne Kenntnis des SV sind das allerdings alles nur theoretische Überlegungen.
__________________
Gruß

Klaus
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  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 15:44
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AW: Zivilklage gegen Minderjährigen (Schadensersatz)

Danke erstmal

Angenommen der Minderjährige wird Verklagt und auch Verurteilt und es war keine Aufsichtspflichtverletztung der Eltern. Ab wann müsste Er die Kosten des Sachschadens dem Kläger erstatten?
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  #5 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 15:56
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AW: Zivilklage gegen Minderjährigen (Schadensersatz)

Sobald er eigenes Geld hat. Der Schwarze Mann kann übrigens auch zu Minderjährigen kommen.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 16:16
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AW: Zivilklage gegen Minderjährigen (Schadensersatz)

Zitat:
Der Schwarze Mann kann übrigens auch zu Minderjährigen kommen.
Der Richter? Oder der Küchenchef? Oder doch der Schornsteinfeger?

Sorry, aber ich kenne diese Phrase nicht.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 16:23
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AW: Zivilklage gegen Minderjährigen (Schadensersatz)

So wird hier in der Region ein Mann genannt, den Gläubiger dem Schuldner schicken. Dieser verfolgt ihn dann, schwarz gewandet und mit Zylinder, bis vor das Haus, und er wartet vor dem Haus, bis er wieder herauskommt.

Demystifiziert kann man auch einen Gerichtsvollzieher schicken.
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