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Zivilklage gegen Gemeinde ?

Dies ist eine Diskussion zu Zivilklage gegen Gemeinde ? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  • 1 Post By klausewitz

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  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 04:24
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Zivilklage gegen Gemeinde ?

Der A hat ein vertraglich fixiertes privatrechtliches Nutzungsverhältnis mit der Gemeinde B.

Es kommt zu einer Leistungsstörung.

Wo kann der A zulässigerweise klagen:
Verwaltungsgericht oder Amtsgericht ?

Streitwert ist 1.000 €.

Danke.

Gruß klaus
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 10:52
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AW: Zivilklage gegen Gemeinde ?

Amtsgericht, da es sich nicht eine Streitigkeit auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts handelt, sondern um eine des Bürgerlichen Rechts.

Entscheidend hierfür ist die Quelle bzw. Adressierung der streitentscheidenden Normen, nicht die Rechtsform der Gegenseite. Daumenregel: Wenn statt der beklagten staatlichen Stelle grundsätzlich auch ein Privatrechtssubjekt angesprochen sein könnte, dann kein Verwaltungsrechtsstreit.

Man beachte, dass öffentlich-rechtliche Normen aber nicht gänzlich außer Acht bleiben. Die beklagte Verwaltung ist auch, wenn sie privatrechtlich handelt und verklagt wird, unmittelbar an die Grundrechte gebunden (anders als i. a. das Privatrechtsubjekt). Das gehört zum sogenannten Verwaltungsprivatrecht.
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"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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  #3 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 16:04
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AW: Zivilklage gegen Gemeinde ?

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Amtsgericht, da es sich nicht eine Streitigkeit auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts handelt, sondern um eine des Bürgerlichen Rechts.
Danke. Meinen Respekt.


Im konkreten Fall ist der Eigenbetrieb einer Stadt betroffen.

Aber mangels Rechtsfähigkeit und damit mangels Perteifähigkeit ist die Stadt zu verklagen.

Korrekt so ?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 19:32
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AW: Zivilklage gegen Gemeinde ?

Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
Im konkreten Fall ist der Eigenbetrieb einer Stadt betroffen.

Aber mangels Rechtsfähigkeit und damit mangels Perteifähigkeit ist die Stadt zu verklagen.
Wir müssen uns auf abstrakte Fälle beschränken, das wollen die Forenregeln so.

Wie schon im ersten Beitrag formulierst Du die Frage bereits so eingeschränkt und vorsubsumiert, dass sie die Antwort selbst gibt.

Entscheidend ist, wer der Vertragspartner ist - welches Rechtssubjekt. Wer die Rechte und Pflichten trägt. Das kann ein "Eigenbetrieb" selbst sein (dieser Begriff ist für mich nicht vorbesetzt), etwa in Gestalt einer GmbH, deren einziger Gesellschafter die Stadt ist, oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Oder eben der dahinterstehende Rechtsträger.

Allein "Eigenbetrieb" sagt also noch nichts. Muss man genau schauen, ob der nicht doch eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Müsste aber doch aus dem Vertrag hervorgehen, wer der Vertragspartner ist - z. B. "wer hat aufgrund wovon den Vertragspartner vertreten?".
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Alt 09.12.2011, 23:09
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AW: Zivilklage gegen Gemeinde ?

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Das kann ein "Eigenbetrieb" selbst sein (dieser Begriff ist für mich nicht vorbesetzt), etwa in Gestalt einer GmbH, deren einziger Gesellschafter die Stadt ist,
Was ein Eigenbetrieb ist, richtet sich nach der jeweiligen Gemeindeordnung und dem jeweiligen Eigenbetriebsgesetz.

In der Außenwirkung ist er immer rechtlich unselbständig – in allen Bundesländern.

Eine kommunale GmbH (oder AG o.ä.) ist immer eine Eigengesellschaft für die Privatrecht gilt. Das hat mit einem Eigenbetrieb nix zu tun.

Mir ist aber schon aufgefallen, dass Gerichte dazu neigen, auch kommunale Eigengesellschaften in Urteilsbegründungen fälschlicherweise als „Eigenbetrieb“ zu bezeichnen.

Der Eigenbetrieb ist passiv nicht parteifähig.

Aktiv hingegen schon, da er berechtigt ist im Namen der tragenden Kommune zu klagen.

Gruß Klaus

PS: Nochmal mein Dank für die Hilfe.
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Alt 10.12.2011, 04:14
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AW: Zivilklage gegen Gemeinde ?

Wobei habe ich Dir geholfen?

Ich habe zu danken, weil ich offensichtlich kein Kommunalrecht kann und Du mich da auf eine Wissenslücke aufmerksam gemacht hast. Da halte ich mich aus kommunalrechtlichen Fragen in Zukunft lieber raus.

Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
Was ein Eigenbetrieb ist, richtet sich nach der jeweiligen Gemeindordnung und dem jeweiligen Eigenbetriebsgesetz.
Ich hatte Eigenbetrieb, Eigengesellschaft und AdöR nicht richtig differenziert. Danke für die Klarstellung.

Nur eine Ergänzung:

Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
Eine kommunale GmbH (oder AG o.ä.) ist immer eine Eigengesellschaft für die Privatrecht gilt.
Kann trotzdem dem Verwaltungsprivatrecht unterworfen sein. Das hat aber mit den hier gestellten Fragen nach dem Rechtsweg nichts zu tun.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 16:41
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AW: Zivilklage gegen Gemeinde ?

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Wobei habe ich Dir geholfen?
Bei dem iterativen Prozess der Erkenntnis.

Seither weiß ich, was die Zweistufentheorie in der Verwaltung ist.

Übrigens ist selbst der Eintrag bei Wikipedia zu dem Thema nicht (ganz) korrekt.

Nochmal mein Dank.

Gruß Klaus
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