Dies ist eine Diskussion zu Zeugen, Beweis innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Zeugen, Beweis ich hoffe mir kann jemand folgende Fragen beantworten. 1. ) In einem Zivilprozess, wer lädt die Zeugen vor Gericht, die von den Parteien angegeben werden? Entscheidung durch Richter ob Zeugen geladen werden oder auf Antrag vom RA? 2.) Im § 373 ZPO Beweisantritt steht Zitat:
Vielen Dank für Eure Hilfe Martin |
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| AW: Zeugen, Beweis Der Anwalt kann die Vorladung beantragen, der Richter wird darüber entscheiden
__________________ Zitat:
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| AW: Zeugen, Beweis Hallo danke Zitat:
Gruß Martin |
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| AW: Zeugen, Beweis Das ist der "Antrag".
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Zeugen, Beweis Hallo Soliton, vielen Dank für Ihre Antwort. Darf ich an dieser Stelle noch einmal zum § 373 ZPO nachfragen, und ob damit gemeint ist, dass der Beweis erbracht wurde (auch wenn der Richter die Zeugen nicht vorlädt)? Zitat:
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| AW: Zeugen, Beweis Zitat:
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Zeugen, Beweis |
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| AW: Zeugen, Beweis Mhh, man würde wohl hier an ne Gehörsrüge gem. 321a ZPO denken. Ich hab nur gerade mein Problem mit der Statthaftigkeit: Man braucht ja hier ne Entscheidung des Gerichts, gegen das kein Rechtsmittel sonst statthaft ist. Hier liegt ja nun aber gerade mal kein Beweisbeschluss, also keine Entscheidung in dem Sinne vor. Man könnte allerdings auch argumentieren, dass die Entscheidung des Gerichts, gerade nicht Beweis zu erheben, obwohl die geboten ist, auch eine Entscheidung iSd 321a ZPO darstellt. In jedem Falle ist man aber dann mit dem Angriffs-/ Verteidigungsmittel nicht in der Berufung ausgeschlossen, §531 II (welche Nr. müsste man genauer prüfen). |
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| AW: Zeugen, Beweis Da möchte ich ausnahmsweise gegenhalten. Du schreibst es ja selbst - die Gehörsrüge im laufenden Verfahren allein gegen den übergangenen Beweisantrag ist nicht statthaft. Sie ist nur zulässig gegen die (End-)Entscheidung, hier also das Urteil, wenn es nicht berufungsfähig ist. Wenn also ein Urteil ergeht, gegen das keine Berufung eingelegt werden kann, dann kann man mit der Gehörsrüge die Verletzung rechtlichen Gehörs rügen wegen des übergangenen Beweisantrags. Wenn das Urteil hingegen berufungsfähig ist, dann liegt in dem übergangenen Beweisantrag ein Berufungsgrund. Bei § 531 Abs. 2 ZPO typischerweise die Nr. 2. Man muss also Berufung einlegen. Zitat:
Davon abgesehen ist ein Beweisbeschluss aus meiner Sicht grundsätzlich keine Entscheidung i. S. d. § 321a ZPO. Siehe auch § 321a Abs. 1 S. 2 ZPO. Dann erst recht kein unterlassener Beweisbeschluss.
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. Geändert von Soliton (07.05.2012 um 21:37 Uhr). |
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| AW: Zeugen, Beweis Zitat: Also Gehörsrüge bzw. Berufung.
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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