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Zahlungen bezüglich vollstreckbarer Forderungen zuordnen

Dies ist eine Diskussion zu Zahlungen bezüglich vollstreckbarer Forderungen zuordnen innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 23.03.2011, 15:01
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Zahlungen bezüglich vollstreckbarer Forderungen zuordnen

Hallo zusammen,
folgende Situation:
Dauerschuldverhältnis/laufd. Mietverhältnis, Mieter leistet gelegentlich ohne konkrete Zuordnung, also einfach nur "Miete" als Buchungstext.
Vermieter hat seit kurzem einen Vollstreckungsbescheid, der aber dem Gerichtsvollzieher noch nicht vorgelegt wurde - Mieter hat auch EV abgegeben.
Wohin müssen/dürfen die Zahlungen gebucht werden?
a) auf die vollstreckbaren Forderungen?
b) auf laufende Forderungen?
Ändert eine Vorlage des VB beim GV etwas?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 21:55
V.I.P.
 
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AW: Zahlungen bezüglich vollstreckbarer Forderungen zuordnen

Guck dir mal §§ 366 und 367 BGB an.
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