Dies ist eine Diskussion zu Zahlung nach Klageerhebung innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Zahlung nach Klageerhebung kann mir jemand sagen, was in folgendem Fall zu tun ist? A hat einen Kaufpreisanspruch gegen B in Höhe von 100 Euro gem. § 433 II BGB. B zahlt nicht. A leitet daraufhin ein gerich. Mahnverfahren ein, dem B widerspricht. A erhebt Klage beim zustänigen Gericht und zahl die Gerichtgebühren ein. B zeigt Verteidigungsbereitschaft an, zahlt dann jedoch per Überweisung den Kaufpreis. Was muss A nun tun, um auch das Geld für das Mahnverfahren und das Gerichtsverfahren zu tun? Vielen Dank für die Hilfe! |
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| AW: Zahlung nach Klageerhebung er müßte den rechtsstreit, der ja rechtshängig geworden ist, für erledigt erklären.
__________________ so sind die spielregeln aber nicht !!! |
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| AW: Zahlung nach Klageerhebung Und wie kommt A dann an sein Geld für das Mahnverfahren und den Gerichtskostenvorschuss? |
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| AW: Zahlung nach Klageerhebung Falls nach dem Urteil, das dahingeht, dass die Hauptsache erledigt ist, nicht gezahlt wird, kann aus dem Urteil vollstreckt werden. Es ergeht jetzt eben kein Leistungs-, sondern ein hinsichtlich der Kosten vollstreckbares Feststellungsurteil. |
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| AW: Zahlung nach Klageerhebung Hallo, das Gericht entscheidet per Beschluß, daß sich der Rechtsstreit erledigt hat und der Beklagte die Kosten des Rechtssteits zu tragen hat. Der Kläger muß dann einen Kostenfestsetzungsantrag (§ 106 ZPO) stellen, da ansonsten die Kosten nicht vollstreckt werden können. Grüße Chris |
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