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Wo sind die Grenzen eines Anwaltes

Dies ist eine Diskussion zu Wo sind die Grenzen eines Anwaltes innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 09:13
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Wo sind die Grenzen eines Anwaltes

Hallo.
nehmen wir mal an.
fiktiver Sachverhalt.Herr X liegt gerade im Rechtsstreit mit einen Mietpreller.Die Sachlage ist eindeutig und es liegt Mietbetrug vor.ein Urkundenverfahren wurde beantragt. Doch zuvor gab es Monate lange Vergleichsverhandlungen mit dem Anwalt der Mietpreller. Diese Verhandlungen hat Herr X angestrebt um schnellstmöglich in den Besitz seiner Immobilie zu erlangen. Denn der Mietpreller ist einfach ausgezogen, ohne zu kündigen und ohne die Schlüssel bzw. die Wohnung zu übergeben. Also er ist noch immer offizieller Mieter der Immobilie von Herrn X .Er zahlt keine Miete und wurde auch fristlos gekündigt.Mietrückstand liegt inzwischen bei drei kompletten Mieten.Die Gesetzlage ist eindeutig und der Mietpreller zu 100 % schuldig.
Nun aber zu einer Frage...der Anwalt der Mietpreller, hat den Vermieter , also Herr X in den Vergleichsverhandlungen mitgeteilt, dass er seinen Mandanten (den Mietpreller) eine Abstandszahlung zahlen sollten um wieder in die Gewalt seiner Wohnung zu kommen.Weiterhin meint er,selbst wenn Herr X im Prozess obsiegt, würde es nicht sicher sein, dass Herr X als Eigentümer den Schadenersatz geltend machen könne, da sein Mandant ( der Mietpreller )wirtschaftlich nicht in der lage ist den Schaden zu begleichen.Eine weitere Aussage des Anwalt ist, "Im Moment sind die Gerichte diesbezüglich überlastet und es kann sehr lange dauern bis Herr X in die Gewalt seiner Wohnung kommt. Daher wäre sein Mandant bereit gegen Geldzahlung , die Schlüssel und Wohnung an den Vermieter zurück zu geben,bzw.die Wohnung aufzugeben.Zumindest hätte der Vermieter Herr X dann wenigstens Zugang zu seinen Eigentum.

Geht dieser Anwalt mit dieser Art Zahlungsvorschlag nicht etwas zu weit...Für mich klingt das nach Erpressung.Der Mietpreller schuldet Herr X ca 2000,- Euro Miete sowie den Schadenersatz für die weiteren Mietausfälle und den Schadenersatz für ein beschädigtes Treppenhaus. Gutachter haben bislang einen Schaden von ca 6000,- Euro ermittelt.Und der Anwalt schreibt den Eigentümer und Vermieter , er soll etwas an den Schuldner zahlen um sein Eigentum, schnell zurück zu bekommen. Ist der Anwalt nicht verpflichtet seinen Mandanten zu raten, sich an das Gesetz zu halten.Denn durch einen Prozess, wird nach Sachlage, sein Mandant noch mehr Geld zahlen müssen, als die Schuld jetzt schon beträgt.Darf ein Rechtsanwalt solche ( ich will es mal vorsichtig ) formulieren , Erpressungen verfassen.Herr X fühlt sich echt erpresst und versteht die Welt nicht mehr.Hatte er doch versucht durch Schlichtung einen Vergleich herbei zu führen ohne sofort den Mietpreller zu verklagen.Monatesind seid dem ersten Vergleich vergangen und die Lage wurde vom Anwalt der Mietpreller nicht wirklich bereinigt. Herr X hat eher den Verdacht, das mit Absicht alles verschleppt wurde.
über Meinungen würde ich mich sehr freuen.

Geändert von HEKO (08.07.2011 um 10:13 Uhr).
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Alt 08.07.2011, 09:20
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AW: Wo sind die Grenzen eines Anwaltes

Huhu!

Ich finde Deinen Fall echt fies und würde mich genau so ärgern wie Du, allerdings ist der Fall nicht den Forenregeln entsprechend formuliert und so darf leider momentan niemand darauf antworten. Wenn Du den Beitrag änderst, dann bekommst Du sicher antworten!

Ich würde allerdings dringend den Ganz zu einem Rechtsanwalt überlegen!


Hier mal die Forenregeln:

Zitat:
Regeln zur Formulierung von Forenbeiträgen:

Bitte unbedingt lesen!

Bitte formulieren Sie Ihren Beitrag stets als einen fiktiven (ausgedachten) Beispielsfall von allgemeinem Interesse. Beiträge in "Ich, Wir, Mein" - Form und/oder mit Details wie konkreten Namen, Firmen, Adressen, Marken und Webseitenlinks sind verboten!

FALSCH:
Einzelfallbezogene Beiträge und Fragen wie z.B. "Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber in der Firma Muster GmbH, Alsterweg 1b, 12345 Hamburg, weil ich krank war. Kann er mich kündigen?" oder "Herr Max Muster aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich ihn verklagen?"

RICHTIG:
Im Forum können nur allgemeine, abstrakte Beiträge und fiktive (ausgedachte) Sachverhalte wie z.B.: "Mal angenommen ein Mieter M zahlt an Vermieter V keine Miete mehr. Welche Rechte hat V?" oder "Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: A schlägt B auf die Nase. Strafbarkeit des A?" oder "Welche Rechte hat man allgemein als Mieter? Wie kann man einen Mietvertrag kündigen?" eingestellt werden.

Bitte halten Sie diese Regeln ein, da Ihr Beitrag ansonsten gelöscht wird. Verstöße gegen diese Regeln können zum Ausschluss führen.

Die Prüfung konkreter Rechtsfragen ist verboten und kann auch nicht erwartet werden! Wenden Sie sich hierzu an einen Rechtsanwalt. Nur dieser darf solche Fragen gegen Entgelt beantworten. Die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte im Forum können nicht zugesichert werden. Zudem sind diese vollkommen unverbindlich. Eine etwaige Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr!
__________________
Zitat:
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  #3 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 09:42
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AW: Wo sind die Grenzen eines Anwaltes

Danke für die Hilfe...hab es geändert...hoffe es entspricht nun den Regeln..liebe Grüße
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  #4 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 11:38
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AW: Wo sind die Grenzen eines Anwaltes

Zitat:
Zitat von HEKO Beitrag anzeigen
Geht dieser Anwalt mit dieser Art Zahlungsvorschlag nicht etwas zu weit...
Das denke ich nicht, er zeigt im Gegenteil realistisch auf, wie die Zukunft aussehen kann. So ist es leider in Deutschland - die Mietpreller, insbesondere wenn Pleitiers, können sich einen Ast solange lachen, wie die Justiz keine Lust hat, das Betrugsvergehen zu bestrafen. Wenn das jedoch passiert, winkt Freiheitsstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe (denn ein Pleitier kann auch keine Geldstrafe zahlen). Mein Beileid dem Wohnungseigentümer!

Zitat:
Ist der Anwalt nicht verpflichtet seinen Mandanten zu raten, sich an das Gesetz zu halten.
Ist er. Gleichzeitig zeigt er ihm auf, welche Rechtsfolgen welche Handlung hat und welche Möglichkeiten im Rahmen der Legalität bestehen.
Zitat:
Denn durch einen Prozess, wird nach Sachlage, sein Mandant noch mehr Geld zahlen müssen, als die Schuld jetzt schon beträgt.
Na und? Das ist ja das Problem: dem Pleitier ist es schlicht wurscht, welche Kosten zusätzlich anfallen, denn er hat eh nichts und weiß, dass er kaum mehr etwas kriegen wird.

Zitat:
Herr X hat eher den Verdacht, das mit Absicht alles verschleppt wurde.
Das ist möglich, wäre aber in meinen Augen ebenso nicht zwangsläufig illegal.

Nur, wenn der Anwalt eindeutig erpresst, sähe die Sache anders aus. Das ist hier nicht zu sehen. Übrigens hat ein Vergleich die Eigenschaft, dass beide etwas "lassen" müssen. Und dem Pleitier ist ein Schuldennachlass egal. Er will mehr.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 11:55
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AW: Wo sind die Grenzen eines Anwaltes

So gesehen ist das eine ganz andere Betrachtungsweise.Der Anwalt zeigt Möglichkeiten auf.Klar wenn der Vermieter bis zum Urteil wartet, geht weiter Zeit verloren, die am Ende durch Ersatzmieter bis zu dem Zeitraum , den finanziellen Schaden begrenzt hätten.
es ist wirklich traurig , wie die Justiz mit der Art Mietprellern umgeht.
Danke für deine Sichtweisen
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  #6 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 13:06
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AW: Wo sind die Grenzen eines Anwaltes

Zitat:
Zitat von HEKO Beitrag anzeigen
Klar wenn der Vermieter bis zum Urteil wartet, geht weiter Zeit verloren, die am Ende durch Ersatzmieter bis zu dem Zeitraum , den finanziellen Schaden begrenzt hätten.
Man stelle sich nur vor, der Mietpreller würde in die Berufung gehen...
Zitat:
es ist wirklich traurig , wie die Justiz mit der Art Mietprellern umgeht.
Das stimmt wohl. Wir leben in einem Rechtsstaat, und manche haben nichts gelernt (insbesondere in Hinsicht auf Moral und den Schutz fremden Eigentums), außer den Rechtsstaat auszunutzen. Konsequenz für alle Vermieter muss sein, auch ihre Möglichkeiten rigoros zu nutzen, am besten schon vor der Vermietung (bsp. obligat Schufa-Auskunft verlangen).
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Alt 08.07.2011, 13:17
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AW: Wo sind die Grenzen eines Anwaltes

Zitat:
Zitat von HEKO Beitrag anzeigen
es ist wirklich traurig , wie die Justiz mit der Art Mietprellern umgeht.
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  #8 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 13:41
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Zitat "Konsequenz für alle Vermieter muss sein, auch ihre Möglichkeiten rigoros zu nutzen, am besten schon vor der Vermietung (bsp. obligat Schufa-Auskunft verlangen)."

also ich hab mal versucht eine Mieterdatenbank zu finden.bzw. eine selbst zu erstellen.Da wurde ich heftigst angegriffen, weil dies ein Eingriff in die persönlichkeit wäre. Ich trage die Auffassung, dass die meisten Mieter in Deutschland in Ordnung sind.Möchte nicht über Mieter urteilen. Aber diese einzelnen Fälle die es gibt, die sollte man doch öffentlich aushängen dürfen.Wer sich nichts zu Schulden lassen kommt, der brauch doch auch nicht vor so einer Datenbank zu fürchten. Aber es ist verboten solch eine Datenbank zu erstellen.Es geht noch viel weiter,selbst wenn ein Vermieter den zukünftigen Vermieter ein Schreiben zukommen lässt um seine Eindrücke des Mieters bzw Erfahrungen mitzuteilen. Läuft er Gefahr eine Anzeige wegen "üble Nachrede nach §186 StGB zu bekommen.
So tatsächlich geschehen.Der Schuldner wurde geschützt, obwohl er als Schuldner verurteilt war, durfte man das nicht öffentlich machen.Seltsame Dinge geschehen hin und wieder.
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  #9 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 13:59
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Zitat:
Zitat von HEKO Beitrag anzeigen
Aber es ist verboten solch eine Datenbank zu erstellen.
Das ist so nicht richtig.

Für Meinungsäußerungen gilt in Deutschland, dass sie verfassungsrechtlich geschützt sind. Sie dürfen allerdings nicht die Rechte anderer verletzen. Tatsachenbehauptungen sind ebenfalls erlaubt, sie müssen aber im Zweifelsfall beweisbar sein. Die Grenze zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung ist teilweise fließend. Der Satz "X hat mich betrogen" kann beispielsweise beides sein. Beinhaltet eine Tatsachenbehauptung einen strafrechtlichen Inhalt ("X ist ein Betrüger"), so gilt sie erst dann als bewiesen, wenn X tatsächlich wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt wurde. Und: Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen müssen angemessen dargebracht werden. "X hat mich um 1000 Euro gebracht" ist eben etwas anderes als "das dreckige Sch.wein X hat mich um 1000 Euro gebracht".

Eine "Mietprellerdatenbank" müsste also erstens wahrheitsgetreu sein, wozu meist Urteile notwendig wären. Außerdem müsste sie frei von Beleidigungen sein, was vielen Geprellten logischerweise schwer fällt. Und der Ruch eines Prangers müsste unbedingt vermieden werden. Heißt: sie ist zwar möglich, aber der Datenbankbesitzer müsste sich regelmäßig mit Anwälten von Mietprellern herumschlagen und die Zusendungen von Vermietern sorgfältigst prüfen. Heißt: Zeit- und erheblicher Kostenaufwand. Das wird sich keiner antun, und deshalb wird davon abgeraten. Eine verwandte Datenbank ist - die Schufa und Konsorten! Jeder Gläubiger müsste sich die Mühe (und die Kosten) machen, einen Schuldner ins Schuldnerverzeichnis zu bringen und damit in die Schufa, und jeder potentielle Gläubiger müsste die kleine Summe investieren, und da nachfragen. Und er müsste das Risiko eingehen, dass mancher Mietinteressent pikiert ablehnt.

Zitat:
Es geht noch viel weiter,selbst wenn ein Vermieter den zukünftigen Vermieter ein Schreiben zukommen lässt um seine Eindrücke des Mieters bzw Erfahrungen mitzuteilen. Läuft er Gefahr eine Anzeige wegen "üble Nachrede nach §186 StGB zu bekommen.
So tatsächlich geschehen.
Siehe oben, dann wird klar, warum.

Anhand der deutschen (oder auch der allgemeinen) Geschichte sollte man auch verstehen, warum die Rechte des Einzelnen derart geschützt werden, und warum man verhindern will, dass ein schlechter Leumund erzeugt werden kann, ohne es belegen zu können.
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Alt 08.07.2011, 14:13
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AW: Wo sind die Grenzen eines Anwaltes

ich bin heute zum ersten mal in diesen Forum und ich muss sagen, es fesselt mich...
ich bin wissbegierig und ich versuche recht viel zu lesen.doch was mir in den Büchern als Nachschlagewerk geboten wird, ist prima und auch sehr von Vorteil. Was die Bücher nicht schaffen, ist ,meine Sichtweisen zu korrigieren.Also ich sag mal DANKE...ich bin erstaunt wie gelassen ich einige Dinge sehe, wenn ein anderer mir seine Sichtweisen bzw sein wissen unterbreitet.Du hast natürlich absolut recht...es ist ein nahtloser Übergang und kommt mitunter ,auf nur ein einziges Wort an.
Ein einzelnes Wort entscheidet über Recht und Unrecht.
Vor ein paar Monaten stand ich kurz vorm aufgeben.seid zwei Wochen läuft erstmal alles wieder etwas runter.Der Blick nach vorn ist nicht mehr so getrübt.
danke für deine Antworten
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