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Wie oft und wie lange ist ein Zwangsvollstreckungstitel gegen einen Schuldner geltend zu machen

Dies ist eine Diskussion zu Wie oft und wie lange ist ein Zwangsvollstreckungstitel gegen einen Schuldner geltend zu machen innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  • 1 Post By Soliton

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  #1 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 12:43
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Wie oft und wie lange ist ein Zwangsvollstreckungstitel gegen einen Schuldner geltend zu machen

Hallo liebe Juragemeinde,

angenommen der W hat den B in 2004 um einen Geldbetrag betrogen. Der B hat daraufhin einen Anwalt mit der Sache beauftragt, es wurde ein Titel gegen den W erwirkt. Eine im Laufe der Sache versuchte Zwangsvollstreckung blieb jedoch fruchtlos, da der W angeblich weder über Wertsachen noch Bargeld oder Ähnliches verfügte. Angenommen, der Fall ruht seitdem. Welche Möglichkeiten gäbe es für den B noch, an sein Geld zu kommen? Strafanzeige hat der B damals nicht gegen den W gestellt.

Danke schonmal für eure Antworten,
beste Grüße

Dennis
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  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 13:16
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AW: Wie oft und wie lange ist ein Zwangsvollstreckungstitel gegen einen Schuldner geltend zu machen

Wann war denn der letzte Vollstreckungsversuch? Ab und zu sollte man es probieren. Es hilft auch sich über die Lebensumstände Klarheit zu verschaffen (Arbeitsplatz? Konto? Verein? Kneipen?).
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In memoriam Otfried Preußler

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  #3 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 13:37
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AW: Wie oft und wie lange ist ein Zwangsvollstreckungstitel gegen einen Schuldner geltend zu machen

Danke für die Antwort. Angenommen, der letzte Vollstreckungsversuch war im Februar 2005. Weiter angenommen, der W hat nach eigenen Angaben keinen Beruf erlernt und keinen ebensolchen ausgeübt. Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben dem B? Sollte private Recherche zu verwertbaren Ergebnissen führen (Feststellung des neuen Wohnsitzes), kann der B dann beim Amtsgericht einen neuen Titel erwirken?
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  #4 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 14:26
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AW: Wie oft und wie lange ist ein Zwangsvollstreckungstitel gegen einen Schuldner geltend zu machen

Wieso neuer Titel? Der alte ist 30 Jahre lang gültig! Einfach Gerichtsvollzieher selber beauftragen oder Anwalt einschalten. Heutzutage, mit Google und Facebook und anderen Datensammlungen, erfährt man teilwiese auch manches über Leute, was diese nicht bedenken.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 14:28
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AW: Wie oft und wie lange ist ein Zwangsvollstreckungstitel gegen einen Schuldner geltend zu machen

ein einmal erwirkter titel kann 30 jahre lang vollstreckt werden. dh. man kann immer wieder die vollstreckung daraus versuchen.

wenn allerdings klar ist, dass der schuldner kein geld hat und auch kein auto oder ähnliches. dann kann man sich das auch sparen. aber vielleicht hat er mittlerweile wenigstens einen großen flachbildfernseher. den könnte man dann schon pfänden lassen. es wäre natürlich gut, vorher ungefähr zu wissen, ob was zu holen ist, sonst bleibt man letztlich auf den vollstreckunsgkosten ja auch noch sitzen.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 14:28
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AW: Wie oft und wie lange ist ein Zwangsvollstreckungstitel gegen einen Schuldner geltend zu machen

Ah - das heißt, sobald der B eine ladungsfähige Adresse ermitteln kann, kann er einen neuen Versuch starten?
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  #7 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 22:05
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AW: Wie oft und wie lange ist ein Zwangsvollstreckungstitel gegen einen Schuldner geltend zu machen

Falls in dem Titel auch festgestellt wird, dass die Forderung aus Betrug resultiert, kann B Einkommen privilegiert pfänden, also über die normalen Pfändungsgrenzen hinaus.
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"Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno)
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
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Alt 17.01.2012, 22:22
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AW: Wie oft und wie lange ist ein Zwangsvollstreckungstitel gegen einen Schuldner geltend zu machen

Danke, diese Information ist sehr hilfreich! Gibt es Quellen zu dieser Angabe? Wie könnte der B seine Forderung erneut geltend machen?
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  #9 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 22:55
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§ 850f Abs. 2 ZPO.
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