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Wie kann man ohne Rechtsanwalt einen Schadensersatz einfordern/klagen

Dies ist eine Diskussion zu Wie kann man ohne Rechtsanwalt einen Schadensersatz einfordern/klagen innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.08.2006, 12:08
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Question Wie kann man ohne Rechtsanwalt einen Schadensersatz einfordern/klagen

Hallo ihr Experten,

also "mal angenommen" ... die Personen A und B versuchen insgesamt drei Autos aufzubrechen, Zeuge C ruft die Polizei, die erwischen A und B und ermitteln wg. Sachbeschädigung § 303 StGB.
Am Fahrzeug des einen Geschädigten D ist ein Schaden in Höhe von beispielsweise 1500€ entstanden. Die Teilkaskoversicherung zahlt 1200€ und versucht nun mit einem eigenen Anwalt ihre Auslagen von A und B erstattet zu bekommen. Geschädigter D zahlt die restlichen 300€ (Selbstbeteiligung) und möchte/muss nun selbst seinen Schadensersatz einfordern.
Die Person D hat allerdings keine Rechtschutzversicherung und möchte aus folgenden Gründen auch keinen Rechtsanwalt einschalten:
1. Vergleichsweise hoher Aufwand für den Rechtsanwalt bei geringem Verdienst angesichts des Streitwerts.
2. "Fressen" die vermutlichen Anwaltskosten einen Großteil des Schadensersatz´s dennoch auf, zumal
3. die Aussichten auf die endgültige Durchsetzung der Ansprüche (inkl. Pfändung) vermutlich nur gering sind.

Daher folgende kurze Frage (die wohl nicht so kurz zu beantworten ist):
Wie kann Person D ohne Anwalt gegen die Personen A und B vorgehen?

Für selbstverständlich unverbindliche Ideen und Ratschläge wäre ein gnadenloser Laie (ich) sehr dankbar!
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  #2 (permalink)  
Alt 23.08.2006, 19:57
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AW: Wie kann man ohne Rechtsanwalt einen Schadensersatz einfordern/klagen

Hallo -nano-,

wenn es nur noch um die 300 € geht, sehe ich kein größeres Problem, denn vor den Amtsgerichten besteht kein Anwaltszwang. Man kann dort also selbst Klage einreichen, sich "selbst vertreten"...
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  #3 (permalink)  
Alt 23.08.2006, 21:47
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AW: Wie kann man ohne Rechtsanwalt einen Schadensersatz einfordern/klagen

Hallo Justice,

vielen Dank für die Antwort! Aber wie reicht man eine Klage ein? Gibt es dafür in unserer schönen Bürokrarie ein Formular oder funktioniert es nach dem Motto "wer etwas zu sagen hat schreibt einen Brief"? Kann man beide Personen gleichzeitig verklagen oder muss man sie sich einzeln "vorknüpfen"?

... ich hätte wohl Jura studieren sollen (anstelle von Physik).
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  #4 (permalink)  
Alt 24.08.2006, 08:20
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AW: Wie kann man ohne Rechtsanwalt einen Schadensersatz einfordern/klagen

Hallo -nano-,

ob es für die Klageerhebung ein Formular gibt, weiß ich ehrlich gesagt nicht - ich glaube aber nicht.
Normalerweise erfolgt die Erhebung der Klage durch Klageschrift. Ich würde also einfach ein Schreiben verfassen mit dem Inhalt des §253 ZPO, also Bezeichnung der Parteien und des Gerichts, bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruch, d.h. was man will und warum man es will...
Man kann sein Anliegen aber auch mündlich bei der Geschäftsstelle zu Protokoll geben. Das hat natürlich den Vorteil, dass man sich dort wahrscheinlich besser auskennt, was die Klage enthlaten muss und man dort vielleicht den einen oder anderen Tipp bekommt.

Gruß, Justice
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 24.08.2006, 10:36
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AW: Wie kann man ohne Rechtsanwalt einen Schadensersatz einfordern/klagen

In der juristischen Berufspraxis gibt es Formularbücher, die Vorlagen für Klagen enthalten. Allerdings ist der größte Teil davon - denke ich - nur eine Frage, welche Angaben man an welcher Stelle auf die Seite schreibt und das dürfte ja relativ egal sein (das Wichtigste, wie genau man den Inhalt darstellt, steht in den Formularen aber auch nich drin).
Die Angaben, die so ein Formular enthält, wurden auch alle schon von Justice genannt.

Am wichtigsten ist vermutlich, dass der Teil, der die Entstehung des Anspruchs beschreibt, so präzise wie möglich ist. Wenn man für irgendwas Beweise hat, dann sollte man sie in seinen Ausführungen erwähnen und als Anlage dazu legen.

Üblicherweise wird (im "wichtigen" Teil) erst der Sachverhalt genau geschildert (dasunddas war so, Beweis 1, dasunddas war soundso, Beweis 2, ...) und dann folgt eine rechtliche Würdigung (z.B., dass diese oder jene Voraussetzungen vorliegen und dass so durch die Handlung X des Beklagten der Tatbestand des § soundso erfüllt wurde). Man sollte den Ablauf so logisch wie möglich schildern.
__________________
Ich mache keine Rechtsberatung, ich spekuliere nur wild in der Gegend herum!

Falls ich Schwachsinn erzähle, möge mich bitte jemand korrigieren! ^^
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Alt 24.08.2006, 11:40
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AW: Wie kann man ohne Rechtsanwalt einen Schadensersatz einfordern/klagen

Auch auf die Gefahr hin, wieder angenörgelt zu werden:

Schadensersatz macht man im vorliegenden Fall ohne Anwalt auf die gleiche Art und Weise geltend, wie mit Anwalt. Der Unterschied besteht darin, daß man sich selbst schlau machen muß. Der Anwalt hat dafür ungefähr acht Jahre aufgewendet.

Es wird nicht möglich sein, mit Hilfe von Forenbeiträgen folgende Inhalte zu vermitteln:

Notwendiger Inhalt einer Klageschrift
Gerichtskosten: PKH Antrag
Substantiierter Vortrag, insbesondere substantiierte Darlegung des Schadens
Substantiiertes Bestreiten
Korrekter Beweisantritt
Anträge zu Vollstreckungserleichterungen im Erkenntnisverfahren
richtige Handhabung des Falles bei Säumnis des Gegners
Klageerweiterungen
Streitverkündungen

usw.

Für die notwenigste Literatur, einschließlich eines guten Prozeßformularhandbuches veranschlage ich wenigstens 150 €.

Für die Anwaltskosten, ohne PKH Gewährung, etwa 90 €.
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  #7 (permalink)  
Alt 24.08.2006, 18:38
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AW: Wie kann man ohne Rechtsanwalt einen Schadensersatz einfordern/klagen

Hallo Justice, hallo GoldenerPhoenix, hallo snud,

genörgelt wird hier nicht - im Gegenteil: Vielen Dank für Eure supertipps!!!

Die Idee mit der Geschäftsstelle scheint "Person D" am reizvollsten. Einerseits fehlt ihm die Zeit (8 Jahre) um sich richtig zu vertiefen. Andererseits schätzt er die Erfolgsaussichten wirklich Geld zu erhalten als sehr gering ein. Insofern scheint die Geschäftsstellen-Idee, die mit der besten Aufwand-Kosten-Nutzen-Relation.
Um aber eventuellen Mißverständnissen vorzubeugen: Mir geht es überhaupt nicht darum Anwälte überflüssig zu machen. Sie haben eindeutig und selbstverständlich ihre Existenzberechtigung - keine Diskussion!

Also nochmals vielen Dank!!!
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  #8 (permalink)  
Alt 27.09.2006, 00:47
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AW: Wie kann man ohne Rechtsanwalt einen Schadensersatz einfordern/klagen

Ich will jetzt nicht negativ klingen, aber auch die "Geschäftsstellenidee" hat ggf. den Nachteil, dass zwar Klage wirksam eingereicht ist, ABER -aufgrund fehlenden Fachwissens- sollte die Klage dann doch (Beweislast?)abgewiesen werden, hätte die die Klage einreichende Person mindestens die Gerichtskosten und , falls ein solcher von der Gegenseite eingeschaltet würde, auch die Anwaltskosten zu tragen. Das wären dann bei diesem fiktiven Streitwert von 300.- schon 162.-.

Trotzdem viel Erfolg.
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  #9 (permalink)  
Alt 06.10.2006, 22:42
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AW: Wie kann man ohne Rechtsanwalt einen Schadensersatz einfordern/klagen

Hallo,

es gibt eigentlich zwei Möglichkeiten:
1.
Man geht zu Gericht und lässt da vom Rechtspfleger die Klage aufnehmen, die kennen sich aus und wissen wie sowas geht. Kostet auch nichts, außer natürlich die Gerichtskosten, wenn man keine Prozesskostenhilfe erhält, sollte man zumindest beantragen.
Einzigster Nachteil ist: Bei einer Verhandlung muss man sich selbst vertreten und dies wird etwas komplizierter, wenn sich die Gegenseite einen Anwalt holt.

2.
Man macht einen Mahnbescheid. Vorteile: kostengünster, schneller, einfacher, was hier Sinn macht, da die Forderung nur 300,00 € beträgt. Das Mahnbescheidsformular erhält man in jedem gut sortierten Schreibwarengeschäft. Wie man den ausfüllt, ist genauestens auf dem Antrag erklärt. Nach Einreichung des Mahnbescheides beim Gericht, wird der Mahnbescheid der Gegenseite zugestellt, entweder er legt Widerspruch ein und dann gehts vor GEricht mit Verhandlung oder er legt keinen Widerspruch ein und dann kann man einen Vollstreckungsbescheid beantragen. DIeses Formular erhält man vom Gericht. WEnn der beantragt ist, erlässt das Gericht den Vollstreckungsbescheid und jetzt kann auch der Gerichtsvollzieher von einem selbst beauftragt werden.

Gruß Jürgen
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