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Widerspruch Versäumnisurteil (Schriftsatz)

Dies ist eine Diskussion zu Widerspruch Versäumnisurteil (Schriftsatz) innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 10:06
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Widerspruch Versäumnisurteil (Schriftsatz)

Hallo an Alle!

mich würde interessieren, wie im Falle eines Versäumnisurteils die Möglichkeiten der Widerspruchsbegründung sein könnten?

Angenommen der Beklagte ist nach Empfang der Klage partiell abwesend, also mal 2 Tage, mal 3 Tage und kann wegen Arbeitsüberlastung und ggf. noch Krankheit gar nicht reagieren. Hinzu kommt noch, dass der Fall über ein Jahr zurückliegt und wesentliche Dokumente wgeen Umzug nicht auffinbar sind.

Angenommen er hat um Fristenverlängerung gebeten, doch das Gericht entscheidet sich für ein Versäumnisurteil.

Wie könnte er den Widerspruch begründen, damit dieser auch Würdigung findet?

Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 10:14
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AW: Widerspruch Versäumnisurteil (Schriftsatz)

Der Einspruch (!) gegen das Versäumnisurteil wird in der Sache begründet. Die Gründe für die Säumnis interessieren nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 10:19
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AW: Widerspruch Versäumnisurteil (Schriftsatz)

Um die Folge der Zurückversetzung zu erreichen braucht der Einspruch nur zulässig zu sein, vgl. §§ 341, 342 ZPO.
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