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Widerspruch ohne Begründung

Dies ist eine Diskussion zu Widerspruch ohne Begründung innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.10.2009, 19:04
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Question Widerspruch ohne Begründung

Was kann, soll oder muß man tun, wenn man einen Mahnbescheid erlassen hat und der "beklagte" gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat, jedoch ohne Begründung ? Nach Meinung des "Klägers" ist der Widerspruch unbegründbar, er möchte die Vollstreckung einleiten.


Danke im Voraus für Eure Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 03.10.2009, 19:39
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AW: Widerspruch ohne Begründung

Der Mahnbescheid ist im Grunde nur eine Aufforderung zu zahlen
oder "Widerspruch/Einspruch" erheben.
Eine Begründung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Im Gegenzug prüft das Gericht vor Erlass des Mahnbescheides
auch nicht, ob die Forderung zu Recht besteht.

Bleibt also nur den vermeintlichen Schuldner zu verklagen.

Ifos zum Thema:
http://tinyurl.com/y8jav83
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #3 (permalink)  
Alt 03.10.2009, 23:08
V.I.P.
 
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AW: Widerspruch ohne Begründung

Zitat:
Zitat von onkelotto
Der Mahnbescheid ist im Grunde nur eine Aufforderung zu zahlen
oder "Widerspruch/Einspruch" erheben.
Eine Begründung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Im Gegenzug prüft das Gericht vor Erlass des Mahnbescheides
auch nicht, ob die Forderung zu Recht besteht.

Bleibt also nur den vermeintlichen Schuldner zu verklagen.

Ifos zum Thema:
http://tinyurl.com/y8jav83
Naja, verklagt ist er schon - man muss den Antrag auf Überleitung ins streitige Verffahren stellen und dann den Anspruch begründen.

Die Zwangsvollstreckung aus einem Mahnbescheid geht nicht.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.10.2009, 20:13
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AW: Widerspruch ohne Begründung

Zitat:
Zitat von Pamina
Was kann, soll oder muß man tun, wenn man einen Mahnbescheid erlassen hat und der "beklagte" gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat, jedoch ohne Begründung ?
Das streitige Verfahren beantragen und den Anspruch begründen. Es ist nicht Aufgabe des Beklagten den Widerspruch zu begründen, er muss sich erst zur Klagebegründung einlassen.

Zitat:
Nach Meinung des "Klägers" ist der Widerspruch unbegründbar, er möchte die Vollstreckung einleiten.
Was der Kläger meint, ist ziemlich egal. Zwangsvollstrecken kann er erst mit einem Titel und den erlangt er nur durch ein Urteil o. ä. nach Durchführung des streitigen Verfahrens.
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