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Widerspruch

Dies ist eine Diskussion zu Widerspruch innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 27.07.2011, 10:48
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Widerspruch

Ist gegen ein Versäumnisurteil ein Widerspruch möglich?

Oder darf man nur Einspruch einlegen?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 14:16
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AW: Widerspruch

Der richtige Rechtsbehelf heißt "Einspruch". Eine falsche Bezeichnung schadet dann nicht, wenn man erkennt, was die Partei damit bezwecken will. Der Widerspruch wird sodann als Einspruch behandelt mit allen sich daraus ergebenden Folgen.
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