Dies ist eine Diskussion zu Wichtig!: Rücktrittserklärung unzustellbar; was tun? Wer bezahlt Anwalt??? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| X ist eine natürliche Person und Verbraucher. X will sein Notebook (NB) als Reklamation an den Unternehmer (nennen wir ihn mal P, wie Procon Distribution Ltd.) zurücksenden, jedoch ohne Erfolg (Empfänger verzogen; Paketnachsendung unerwünscht). Eine Mail der X, seine Adresse doch preiszugeben beantwortet P nach dem Motto: Was willst du von mir? Du hast doch Herstellergarantie... Eine zweite Mail bleibt ganz ohne Antwort. Um nun Druck zu machen und aus Beweissicherungsgründen schickt X (der die neue Adresse per Internetrecherche herausgefunden hat) P ein Einschreiben mit Rückschein in welchem er P auffordert, sich zu erklären und seiner Mängelgewährleistungspflicht nachzukommen (NB austauchen); ansonsten wolle X vom Vertrag zurücktreten. Deses Schreiben erreicht P auch, aber er reagiert nicht (den Rückschein verwahrt X sicher in seinem Schreibtisch). Als nun die in dem ersten Schreiben gesetzte Frist verstrichen war, erklärt X in einem weiteren Einschreiben seinen Rücktritt und fordert P auf innerhalb von 2 Wochen den Kaufpreis zu erstatten. Dieser Brief kommt einen Monat später als "nicht abgeholt" zurück. X weiß, dass es die Möglichkeit eines Einwurfeinschreibens mit Zustellungsurkunde gibt und möchte diesen Weg wählen, um den Rücktritt "wirksam" (d.h. ordnungsgemäß zugestellt) zu erklären. Auf der Post erklärt man ihm, er könne dies nicht tun, seine stärkste "Waffe" wäre Einschreiben mit Rückschein. Kann er beim Amtsgericht fragen, ob sie für ihn das Schreiben als Postzustellungsauftrag schicken? Könnte ein Anwalt das übernehmen? Was würde der Anwalt etwa kosten (Streitwert bei ca. 1150 EUR)? X ist armer Student: Wer bezahlt den Anwalt? Ist ein Gang vor das Zivilgericht jetzt (da X den Rücktritt noch nicht ordentlich erklären konnte) aussichtsreich? (Kann X das Geld zu Recht fordern, oder muss er warten bis, evtl. durch Zufall, die Rücktrittserklärung zugestellt werden konnte?) Was soll X im allg. tun? Es ist davon auszugehen, dass die "Reklamation" rechtens ist und der Umstand, der dazu führte innerhalb von 6 Monaten auftrat (sogar innerhalb dieser 6 Monate versucht wurde, zu erklären - erst die zwei Mails und dann die erfolglose Zustellung des NBs). |
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| AW: Wichtig!: Rücktrittserklärung unzustellbar; was tun? Wer bezahlt Anwalt??? Zitat:
eine fiktiven Fall konstruiert zu haben? |
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| AW: Wichtig!: Rücktrittserklärung unzustellbar; was tun? Wer bezahlt Anwalt??? fiktiv... ganz einfach, weil in Wirklichkeit der Brief des X an P (Rücktrittserklärung) gerade mal abgeschickt wurde und noch gar nicht raus ist, ob P nicht reagiert (was allerdings - nach dem vorherigen Verhalten - stark anzunehmen wäre). Und genau deshalb ist der Fall (noch???) FIKTIV!!! schlau, oder? |
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| AW: Wichtig!: Rücktrittserklärung unzustellbar; was tun? Wer bezahlt Anwalt??? Zitat:
Augenscheinlich hat dein Fall einen ganz realen Hintergrund. Die Gegenpartei lässt sich im Netz finden ... realer muss "der Fall" nicht sein, um offensichtlich keine Antworten zur Sache zu bekommen. |
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| AW: Wichtig!: Rücktrittserklärung unzustellbar; was tun? Wer bezahlt Anwalt??? einen realen Hintergrund hat hier wohl jeder Fall. Ich habe hier noch keinen Fall gefunden der theoretisch nicht möglich wäre... Und nur, weil man die Gegenpartei im Netz findet??? Der Fall ist so jedenfalls (noch) nicht passiert!!! deshalb ist er ein rein fiktiver! Wenn sich etwas tut, dann sei dir sicher, formuliere ich es anders. Übrigens bin nicht ich der X, falls du das vermutest. Und die Regel, fiktive Fälle zu formulieren, besteht deshalb, damit hier keine ersatzweise Rechtsberatung erfolgt. Die bleibt den Anwälten überlassen. Wenn du etwas zur Sache beitragen möchtest, tu dies bitte, ansonsten spar dir die Mühe, mich belehren zu wollen. Sollte ein Verstoß gegen die Forenregeln vorliegen, bin ich für diesen Hinweis dankbar. Aber bitte schön begründet. nix für ungut... |
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