Dies ist eine Diskussion zu Wertänderung des zu versteigernden Objektes innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Wertänderung des zu versteigernden Objektes Kurz vor Versteigerungstermin wird der Schaden durch Herrn X behoben. Somit erhöht sich der Wert des Eigenheimes. Im Versteigerungstermin erhält Familie Z den Zuschlag. Dass der Wasserschaden zwischenzeitlich behoben wurde, ist Familie Z nicht bekannt. Diese geht davon aus, dass der Schaden lt. Gutachten noch vorhanden ist. Somit erfolgte die Versteigerung unter falschen Voraussetzungen. Der Wert der Immobilie hat sich nun erhöht, da der im Gutachten berücksichtigte Schaden durch Herrn X behoben wurde. Hat Herr X nun die Möglichkeit, die Kosten der Instandsetzung erstattet zu bekommen oder kann er gegen den Zuschlag angehen? |
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