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Wer zahlt die Behandlungskosten?

Dies ist eine Diskussion zu Wer zahlt die Behandlungskosten? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 15:23
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Wer zahlt die Behandlungskosten?

Angenommen einer Person X wird von einer Person Y grundlos ins Gesicht geschlagen. Darauf hat Person X eine Verletzung, welche in einer Praxis oder in einem Krankenhaus medizinisch versorgt werden muss. Welche Ansprüche hat Person X gegenüber Person Y? Muss Person Y die Behandlungskosten bezahlen, auch wenn Person X keine Strafanzeige gegen Person Y einreicht?

LG antriebsgolem
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  #2 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 15:28
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AW: Wer zahlt die Behandlungskosten?

Zitat:
Zitat von antriebsgolem Beitrag anzeigen
Welche Ansprüche hat Person X gegenüber Person Y?
Schmerzensgeld, Schadenersatz (wenn ein Schaden entstanden ist), Behandlungskosten.
Zitat:
Muss Person Y die Behandlungskosten bezahlen, auch wenn Person X keine Strafanzeige gegen Person Y einreicht?
Ja.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 16:05
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AW: Wer zahlt die Behandlungskosten?

Danke für die schnelle Antwort. Dann hätte ich noch eine weitere Frage: Wie muss Person X handeln um lediglich die Behandlungskosten von Y zu erhalten? Wer muss welche Versicherung kontaktieren? Oder kann X lediglich die Rechnung an Y weiterreichen? Was muss X tun, wenn Y die Tat abstreitet, jedoch Zeugen vorhanden sind, die die Aussage von X bestätigen können?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 19:36
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AW: Wer zahlt die Behandlungskosten?

Zitat:
Zitat von antriebsgolem Beitrag anzeigen
Wie muss Person X handeln um lediglich die Behandlungskosten von Y zu erhalten?
Kasse? oder privat ?

Bei Kassenpatienten reicht es, die Kasse darüber zu informieren, dass die Ursache für die Behandlung eine Fremdeinwirkung war. Die kümmert sich dann darum. Bei PKV hat man zwei Möglichkeiten: Rechnung direkt vom Verursacher einfordern oder Rechnung der PKV einreichen und ebenfalls Fremdverursacher mitteilen, damit die PKV der Sache nachgeht. Formal korrekt ist bei Lösung 2, dass der Behandelte seinen Anspruch gegen den Schädiger an die PKV abtritt.

Zitat:
Was muss X tun, wenn Y die Tat abstreitet, jedoch Zeugen vorhanden sind, die die Aussage von X bestätigen können?
Zivilklage.
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Alt 09.10.2011, 11:20
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AW: Wer zahlt die Behandlungskosten?

Weg 2 ist für einen pkv-patienten auch einfacher, da er sich um nichts kümmern muss. chefarztbehandlungen könnten zb nicht anspruchsberechtigt sein...
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