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Wer trägt die Kosten ?

Dies ist eine Diskussion zu Wer trägt die Kosten ? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.08.2008, 15:48
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Exclamation Wer trägt die Kosten ?

Hallo ich habe folgende Frage.
Jemand hat eine Vollstreckbare Ausfertigung über einen Kostenfestsetzungsbeschluss, nach einem vorläufig vollstreckbaren Endurteil, über EUR X erhalten. Er beschafft sich von seiner Bank eine entsprechende Bürgschaft als zu erbringende Sicherheit und beauftragt einen Anwalt die Vollsteckung zu betreiben.
Wer muss die Anwaltskosten tragen ?
Danke für eine Antwort.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.08.2008, 15:50
V.I.P.
 
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AW: Wer trägt die Kosten ?

Na, der Vollstreckungsschuldner als weitere Kosten der Rechtsverfolgung.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.08.2008, 16:17
UHU UHU ist offline
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AW: Wer trägt die Kosten ?

Der Schuldner hat die notwendigen Kosten der Vollstreckung zu tragen (§ 788 ZPO).
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  #4 (permalink)  
Alt 15.08.2008, 16:50
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AW: Wer trägt die Kosten ?

Vielen Dank für die Antworten.
WASCHE
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  #5 (permalink)  
Alt 16.08.2008, 13:22
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AW: Wer trägt die Kosten ?

ja es sei denn, es würde Berufung eingelegt und das urteil aufgehoben. Dann wäre "jemand"
schadensersartpflichtig gegenüber vom Vollstreckungsschuldner.

Gruß
Chris
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